Berlin, 27. November 2002
Antinoris Klonexperiment belegt Notwendigkeit eines tatsächlichen Klonverbots
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", erklärt zur erneuten Ankündigung der Geburt eines Klonbabys:
Wenn die Staatengemeinschaft keine rechtlichen Grenzen setzt, wird es immer wieder solche Tabubrüche geben. Offensichtlich gibt es Forscher, die allgemein akzeptierte ethische Grenzen nicht respektieren.
Während die Bundesregierung durch ihr unverständliches Taktieren zur UN-Klonkonvention dafür verantwortlich ist, dass wertvolle Zeit ins Land geht, nutzt Herr Antinori dies öffentlichkeitswirksam für seine unethischen Experimente.
Anstatt sich an die Seite der Länder zu stellen, die ein umfassendes Verbot jedes Klonens angestrebt haben, wie es auch dem deutschen Embryonenschutzgesetz entspricht, hat die Bundesregierung auf der künstlichen Trennung von reproduktivem Klonen und Klonen zu Forschungszwecken beharrt. Die Bundesregierung hat das vorläufige Scheitern eines internationalen Klonverbots zu verantworten.
Ein Verbot nur des reproduktiven Klonens bei Zulassung des Klonens von Embryonen zu Forschungszwecken würde die Pflicht zur Tötung dieser Embryonen bedeuten, um jede Klongeburt zu verhindern. Dies wirft nicht nur unabsehbare praktische Schwierigkeiten auf, es ist vor allem aus ethischer Sicht unakzeptabel.
