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Deutscher Bundestag
Drucksache 15/.....
15.Wahlperiode
Datum

Antragsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mit menschlichen Embryonen starten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Jedes Klonen mit menschlichen Embryonen ist unabhängig von der dazu genutzten Technik und dem damit verfolgten Zweck unvereinbar mit der nach unserer Rechtsauffassung universell gültigen Menschenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten. Die Würde des Menschen markiert auch die Grenzen der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit.

Die jetzt bekannten Formen des Klonens, das reproduktive Klonen und das sogenannte therapeutische Klonen, sind bis zu dem Zeitpunkt teilidentisch, in dem die Entscheidung getroffen wird, ob der neu entstandene Embryo eingepflanzt oder zur Gewinnung von Stammzellen verwendet werden soll. Dies lässt keine Unterscheidung in ein reproduktives Klonen einerseits und in ein sogenanntes therapeutisches Klonen andererseits zu.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom Juli 2002 aufgefordert, bei den im Rahmen der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen ihre Ablehnung jeglicher Form des Klonens menschlicher Embryonen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Der Ansatz, nicht nur das reproduktive, sondern alle Formen des Klonens von Menschen, gleichgültig zu welchem Zweck, international zu verbieten, entspricht der Rechtslage, die in der Bundesrepublik Deutschland im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz verankert ist.

Der 6. Ausschuss der VN-Generalversammlung hat am 7.11.02 beschlossen, die Beratungen über die Ausarbeitung einer Konvention zum Verbot des Klonens von Menschen zu unterbrechen und in der nächsten, 58. VN-GV im Herbst 2003 fortzusetzen. Damit hat die VN-GV die Konsequenzen aus dem Umstand gezogen, dass zwischen den unterschiedlichen Positionen keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Mitteilung über die Geburt zweier angeblich geklonter Kinder hat unabhängig von der Frage der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen zu einer verstärkten gesellschaftlichen Diskussion geführt. Allein die Tatsache, dass es solche Experimente mit menschlichen Embryos gibt, um Fakten zu schaffen, bevor sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein Klonverbot geeinigt hat, ist alarmierend.

Vor diesem Hintergrund bleibt das weltweite Verbot jeglicher Form des Klonens mit menschlichen Embryonen Ziel deutscher Politik.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die deutsch-französischen Bemühungen um ein umfassendes internationales Klonverbot mit dem Ziel einer neuformulierten gemeinsamen Initiative weitergeführt werden.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung in Fortführung seines Beschlusses vom Juli 2002 auf

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