Berlin, 17. Januar 2003
Interfraktioneller Klon-Antrag begrüßenswert
Zum interfraktionellen Antrag für ein umfassendes Klonverbot erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin":
Das Zustandekommen eines interfraktionellen Antrages von CDU/CSU, SPD und Grünen ist außerordentlich begrüßenswert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag in Kürze mit einer breiten Mehrheit des Bundestages beschlossen wird.
Die Union hatte bereits im Juni 2002 in ihrem Antrag (Drucksache 14/9537) ein umfassendes internationales Verbot des Klonens gefordert, das nicht nur das Klonen menschlicher Embryonen zu Fortpflanzungszwecken, sondern auch zu Forschungszwecken umfaßt. Die CDU/CSU hatte in diesem von der Koalition damals abgelehnten Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ihre bisherige, nicht mit dem Embryonenschutzgesetz übereinstimmende Verhandlungsstrategie in New York dementsprechend zu revidieren.
Nun ist eine solche Änderung der Verhandlungslinie der Bundesregierung zu erwarten. Die Bundesregierung muß jetzt rasch den Schulterschluß mit den Staaten um Spanien und die USA finden, die von Anfang an ein kompromißloses Verbot des Klonens menschlicher Embryonen auf UN-Ebene angestrebt haben. Es ist richtig, wenn Deutschland in diesem Sinne eine internationale Vorreiterrolle übernimmt, die auch auf die bioethische Meinungsbildung und Gesetzgebung anderer Staaten ausstrahlen wird.