Berlin, 27. Februar 2003
Hubert Hüppe MdB kritisiert Bekenntnis der Bundesforschungsministerin zu "therapeutischem Klonen"
Zu der Äußerung von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, nur "reproduktives Klonen" müsse verboten sein, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:
Die Forschungsministerin setzt sich über die gerade erst vom Bundestag bekräftigte Ablehnung jeden Klonens menschlicher Embryonen hinweg. Dies ist eine unerhörte Mißachtung des Parlaments.
In einem heute veröffentlichten Interview bringt Frau Bulmahn ihre Überzeugung zum Ausdruck, das Klonen menschlicher Embryonen stelle nur dann "Missbrauch" dar, wenn es sich um sogenanntes reproduktives Klonen mit dem Ziel einer Klongeburt handele.
Mit überwältigender Mehrheit hatte der Bundestag vor einer Woche einem interfraktionellen Antrag von CDU/CSU, SPD und Grünen zugestimmt, der das Klonen menschlicher Embryonen unabhängig vom damit verfolgten Zweck für unvereinbar mit der Menschenwürde erklärt. Dieser Beschluß hat die geltende deutsche Rechtslage des Embryonenschutzgesetzes ausdrucksvoll bekräftigt.
Frau Bulmahn hatte es ebenso wie Gesundheitsministerin Schmidt und Bundeskanzler Schröder nicht für nötig gehalten, an dieser Bundestagsdebatte zur Bioethik teilzunehmen. Schröder, Bulmahn und Schmidt haben auch weder an der Abstimmung teilgenommen, noch eine Erklärung dazu zu Protokoll gegeben. Ihre Auffassungen zum Klonen lassen sie das Parlament stattdessen über die Presse erfahren.
Am 23. Januar hat Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt, man müsse diskutieren, das "therapeutische Klonen" von einem Klonverbot auszunehmen. Diese Haltung Schröders wurde durch den stellvertretenden Regierungssprecher Langguth bekräftigt, der zudem mitteilte, die Regierung habe sich mit dieser Frage konkret noch nicht befasst.
Eine Befassung des Kabinetts mit dem Klonen ist jedoch seit langem überfällig. Es geht nicht an, dass die Bundesregierung gegenüber dem gewählten Parlament jede klare Positionierung schuldig bleibt, während Mitglieder der Bundesregierung über die Presse das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken befürworten. Daher habe ich heute eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet, die binnen einer Woche beantwortet werden muß.
Von der deutschen Delegation bei den Vereinten Nationen ist zu erwarten, dass sie bei den anstehenden Verhandlungen über eine internationale Konvention gegen das Klonen die unmißverständlichen Vorgaben des Bundestagsbeschlusses erfüllt.