Berlin, 10. März 2003
Verbotene Embryonenforschung mit deutschen Steuergeldern?
Anläßlich der jetzt bekannt gewordenen Planungen der EU-Kommision, verbrauchende Embryonenforschung mit EU-Mitteln zu fördern, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:
In dem jetzt bekannt gewordenen Berichtsentwurf plant die EU-Kommission, zukünftig auch Forschung finanziell zu fördern, bei der menschliche Embryonen getötet werden. Bislang gilt ein bis Ende 2003 befristetes Moratorium für die Förderung von Embryonenforschung, das lediglich Fördermittel für Forschung an existenten Stammzell-Linien gestattet. Jetzt aber setzt sich die EU-Kommission über diese zentrale Grundlage des Beschlusses zum 6. Forschungsrahmenprogramm vom September 2002 hinweg.
Das ganze Papier ist von einer euphorischen Bewertung der durch Forschung an embryonalen Stammzellen eröffneten Chancen getragen, die im Kontrast zu der von wissenschaftlichen Fachleuten geäußerten Zurückhaltung bis Skepsis steht.
Nun bestätigen sich auch die Befürchtungen wegen des Fehlens einer klaren und unstrittigen Stichtagsregelung für existierende Stammzell-Linien im Moratoriums-Beschluß. Dem neuen Kommissionspapier ist zu entnehmen, dass offenbar nur noch die Kriterien für Forschung an "überzähligen" Embryonen zur Stammzellgewinnung diskutiert werden sollen. Ein Ausschluß der über bestehende Linien hinausgehenden Stammzellgewinnung steht demnach gar nicht mehr zur Debatte. Somit ist das Kernstück des Moratoriums - die Beschränkung auf "isolated or banked human embryonic stem cells in culture" - schon aufgegeben worden.
Mit Empörung ist die Unverfrorenheit zu registrieren, mit der sich die Kommission über den mühsam gefundenen Kompromiß hinwegsetzt, der ein Anlaufen des 6. Forschungsrahmenprogramms ermöglicht hatte. Völlig unakzeptabel ist, wenn über die EU - maßgeblich auch mit deutschen Steuergeldern - die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken gefördert würde, was nach deutschem Recht strafbar wäre.
Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, unverzüglich im Sinne des unmißverständlichen Beschlusses des Bundestages vom 30. Januar 2002 tätig zu werden: "Darüber hinaus soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch auf europäischer Ebene bei den Forschungsprojekten eine Beschränkung auf bestehende Stammzelllinien vorgenommen wird. Sie wird aufgefordert, entsprechende Regeln für die Stammzellenforschung aus Mitteln der Europäischen Union durchzusetzen."
Sollte ein Konsens in diesem Sinne mit einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht erzielbar sein, so ist zwar nicht zu verhindern, dass diese Staaten auf nationaler Ebene verbrauchende Embryonenforschung finanzieren. Eine gemeinsame EU-Förderung kommt jedoch nicht in Frage.