Berlin, 20. Mai 2003
Biopatent-Richtlinie der EU umsetzen, aber "Gen-Claiming" verhindern
Anläßlich der Einbringung des Antrags der CDU/CSU zur EU-Biopatentrichtlinie erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:
Deutschland unterliegt der rechtlichen Verpflichtung, die Richtlinie umzusetzen, auch wenn diese erhebliche Mängel und Unklarheiten aufweist. Deshalb fordert der Antrag der CDU/CSU die Bundesregierung einerseits auf, den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorzulegen und nennt Bedingungen dafür, andererseits aber auf Europaebene alle geeigneten Schritte zur Nachbesserung der Richtlinie zu unternehmen. Die Bundesregierung hatte derartige Initiativen zwar bereits im Oktober 2000 angekündigt, doch war bislang davon nicht das geringste zu bemerken.
Insbesondere fordern wir von der Bundesregierung, im Gesetzentwurf sicherzustellen, dass ein Patent, das auf menschlichen Gensequenzen beruht, nur die spezifisch nachgewiesene gewerbliche Anwendung, beispielsweise ein Medikament, schützen darf. Es darf kein reines Stoffpatent auf Gene geben, damit medizinische Behandlung, Forschung und wirtschaftliche Entwicklung - auch im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen - nicht durch "Gen-Claiming" gefährdet werden. So muß sichergestellt werden, dass der auf einer Gensequenz basierende Patentschutz für eine gewerbliche Anwendung - etwa ein Diagnostikum - nicht eine andere auf der gleichen Gensequenz basierende Erfindung - etwa ein Medikament - blockieren kann.
Weiterhin fordert die CDU/CSU die Gewährleistung ethischer Maßstäbe im Umsetzungsgesetz sicherzustellen. So muß die Patentierung des menschlichen Körpers ab seiner Entstehung vollständig ausgeschlossen bleiben und mit den Bestimmungen des deutschen Rechts (Embryonenschutzgesetz, Transplantationsgesetz, Stammzellgesetz, Klonenverbot) übereinstimmen.