Berlin, den 27.06.2003
Keine EU-Forschungsgelder für Embryonenverbrauch!
Anläßlich der Vorstellung des Antrags "Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedsstaaten" erklären die Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU), Christa Nickels (Bündnis 90/Grüne), René Röspel (SPD), Thomas Rachel (CDU/CSU) und Dr. Wolfgang Wodarg (SPD):
Wir legen heute aus der Mitte des Deutschen Bundestages einen Antrag vor, um als gewählte Abgeordnete ein deutliches Signal nach Brüssel senden.
Die Absicht der Europäischen Kommission, ab 1. Januar 2004 Forschungsvorhaben, bei denen menschliche Embryonen getötet werden, aus EU-Mitteln zu fördern, ruft Unverständnis und Befremden hervor.
Für gemeinsame EU-Forschungsförderung kommen nur solche Forschungsbereiche in Betracht, die aus Sicht aller Mitgliedstaaten förderungsfähig sind. Die Tötung menschlicher Embryonen mit dem Ziel der Zellgewinnung zu Forschungszwecken ist in mehreren Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, eine strafbare Handlung.
Die gemeinsame Forschungsförderung der Europäischen Union trifft bioethische Richtungsentscheidungen für den gemeinsamen Wissenschafts- und Technologiemarkt. Diese Richtungsentscheidungen dürfen nicht in unüberbrückbarem Konflikt mit Verfassungsgrundsätzen und strafrechtlichen Bestimmungen von Mitgliedsstaaten stehen.
Jeder fünfte Euro im EU-Haushalt stammt aus deutschen Steuergeldern. Wir wollen verhindern, dass durch von der EU-Kommission vergebene europäische Fördergelder mittelfristig Druck auf die Rechtslage von Mitgliedsstaaten ausgeübt wird.
Rückfragen:
Hubert Hüppe MdB (CDU/CSU) Tel. 0 30 - 22 7 - 7 75 89
Christa Nickels MdB (Bündnis 90/Grüne) Tel. 0 30 - 22 7 - 7 15 88
René Röspel MdB (SPD) Tel. 0 30 - 22 7 - 7 33 20
Thomas Rachel MdB (CDU/CSU) Tel. 0 30 - 22 7 - 7 10 83
Dr. Wolfgang Wodarg MdB (SPD) Tel. 0 30 - 22 7 - 7 33 71