Berlin, 17. Juli 2003
Spätabtreibung: "Oldenburger Baby" Tim wird schulpflichtig - Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Zur endgültigen Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen einer Spätabtreibung und anschließenden "Liegenlassens" des überlebenden Jungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:
Der Oldenburger Oberstaatsanwalt Kayser hat die Ermittlungen endgültig eingestellt, eine Anklage wird nicht erhoben. Dies zeigt überdeutlich die völlig unzureichende Gesetzeslage bei Spätabtreibungen.
Hubert Hüppe, der im Januar 1998 Anzeige erstattet hatte, wirft der Staatsanwaltschaft Verschleppungstaktik vor. "Offensichtlich", so Hüppe, "sollte ein Mantel des Schweigens über diesen Fall gedeckt werden".
Tim wurde am 06. Juli 1997 wegen Down-Syndrom abgetrieben und laut Presseberichten mehrere Stunden liegengelassen. Tim, der seine Abtreibung überlebte, wird in diesem Jahr schulpflichtig.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauerten vom 6. Dezember 1997, als die Eltern Anzeige erstatteten, über eine zwischenzeitliche Einstellung und Wiederaufnahme des Verfahrens 1999, bis zum 14. Mai 2003. Es fällt auch auf, dass der verantwortliche Arzt offensichtlich zunächst sein ärztliches Handeln überhaupt nicht dokumentiert hat. Erst am 6. Januar 1998, als die zweite Strafanzeige gegen ihn vorlag, hat er ein außerordentlich detailliertes "Gedächtnisprotokoll" zu den Krankenblattunterlagen gebracht.
Das Geschehen zeigt, dass der strafrechtliche Schutz offenbar nicht einmal nach der Geburt eines lebenden Kindes ausreicht. Hier wird der fließende Übergang zur Früheuthanasie deutlich.
Solange der Rechtsstaat so entscheiden kann wie im Fall des Oldenburger Babys und ein solches Verfahren ergebnislos eingestellt werden kann, ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Änderung herbeizuführen.
Es bedarf endlich einer wirksamen Nachbesserung des Gesetzes.