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Berlin, 06. August 2003

Biopatentierung: Abstimmung freigeben!

Zur nach der Sommerpause anstehenden Abstimmung über ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Die Koalition ist aufgefordert, bei der Abstimmung über das von der Bundesregierung initiierte "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" den Fraktionszwang aufzuheben.

Der Gesetzentwurf enthält das umstrittene sogenannte Stoffpatent auf isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, das von der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" in der vergangenen Wahlperiode als unangemessen abgelehnt wurde.

Ob eine menschliche Gensequenz eine patentierbare Erfindung sein kann, ist eine bioethische Gewissensfrage, die keiner Fraktionsdisziplin unterliegen darf.

Eine sinnvolle Umsetzung der EU-Richtlinie müsste sicherstellen, dass der Schutzumfang von Patenten, die auf Gensequenzen beruhen, auf die spezifisch nachgewiesene gewerbliche Anwendung beschränkt wird und dadurch eben kein Stoffpatent auf das Gen an sich erteilt werden kann. Der auf einer Gensequenz basierende Patentschutz für eine bestimmte gewerbliche Anwendung - beispielsweise ein Diagnostikum - darf keine weitere auf der gleichen Gensequenz basierende gewerbliche Anwendung - beispielsweise ein Therapeutikum - blockieren.

Zahlreiche Abgeordnete der Koalition teilen die von der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" in der vergangenen Wahlperiode formulierten Bedenken. Diesen Abgeordneten darf nicht durch die Koalitionsdisziplin ein Abstimmungsverhalten aufgezwungen werden, das sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können.

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