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Berlin, 24. September 2003

Bundesregierung muss sich für umfassendes Klonverbot bei UN einsetzen

Anläßlich der Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine UN-Konvention zum Verbot des Klonens am Montag erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Vorschlag aus Costa Rica für ein umfassendes Verbot des Klonens nachdrücklich zu unterstützen.

Der mit überwältigender fraktionsübergreifender Mehrheit gefaßte Beschluss des Bundestages vom 20. Februar lässt der Bundesregierung keinen Spielraum, sich etwa nur für ein Verbot des reproduktiven Klonens einzusetzen, das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken aber der jeweiligen nationalen Gesetzgebung anheimzustellen.

Der Bundestag hat am 20. Februar festgestellt, dass jede künstliche Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonen - unabhängig von der dazu genutzten Technik und dem damit verfolgten Zweck - unvereinbar ist mit der "universell gültigen Menschenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten". Gegenüber einer menschenwürdewidrigen Praxis kann die Bundesregierung auf internationaler Ebene nichts anderes vertreten als ein Verbot.

Ein umfassendes Klonverbot entspricht der deutschen Rechtslage des Embryonenschutzgesetzes, und es wäre unverständlich, wenn die Bundesregierung auf UN-Ebene hiervon abweichend argumentieren würde. Soweit Erwägungen ein Rolle spielen, man müsse auch Länder wie Großbritannien, die das Klonen zu Forschungszwecken zulassen, ins Boot holen, unterläge man einer Illusion. Solche Länder werden keine internationale Initiative stützen, die in Richtung eines umfassenden Verbotes ginge. Die Einbeziehung dieser Länder würde auch das Anliegen diskreditieren.

Sollte eine Klonkonvention zustande kommen, die jegliches Klonen verbietet, so werden sich zwar einige Staaten dieser Konvention nicht anschließen. Doch hätte eine solche Konvention die Wirkung, dass bereits mit den USA und europäischen Ländern maßgebliche Absatzmärkte für das Klonen und Produkte aus geklonten Embryonen versperrt wären. Potentielle Investoren würden Abstand davon nehmen, in die Klontechnologie zu investieren, und junge Wissenschaftler würden sich von einem Gebiet fernhalten, das in wesentlichen Wissenschaftsstandorten einem Verbot unterliegt.

Die Ablehnung des Vorschlages von Costa Rica oder auch eine Enthaltung wäre eine Brüskierung des Bundestages.

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