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Rede am 16. Oktober 2003

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

aus der Mitte des Hauses haben wir fraktionsübergreifend unseren Antrag zum 6. EU-Forschungsrahmenprogramm eingebracht. Damit wollen wir noch einmal verdeutlichen, dass der Deutsche Bundestag solche Forschungsvorhaben ablehnt, die in Deutschland sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Wir wollen heute der Bundesregierung bei ihrem Bestreben den Rücken stärken, europäische Partner zu gewinnen und eine Sperrminorität herbeizuführen, damit nicht mit europäischen Steuergeldern menschliche Embryonen zu Forschungszwecken getötet werden.

Einen großer Anteil des europäischen Steueraufkommens wird von Deutschland erbracht. Im sensiblen Bereich der Bioethik stellen wir innerhalb Deutschlands höchste Anforderungen an die Vereinbarkeit mit der Menschenwürde. Wir machen es uns in bioethischen Schlüsselfragen alles andere als leicht - zu Recht.

Deshalb wäre es für die Bürgerinnen und Bürgeren in Deutschland kaum verständlich, wenn wir eine EU-Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung - auch mit deutschen Steuergeldern - unwidersprochen hinnehmen würden.

Wir bekommen oft genug zu hören, dass die von der EU-Kommission verfolgte bioethische Richtung dem europäischen Gedanken schadet. Ich hätte es gerne, wenn auch die EU-Kommission darauf hören würde.

Wir hätten es auch begrüßt, wenn die deutschen EU-Kommissare, Frau Schreyer und Herr Verheugen, dem verhängnisvollen Vorhaben der EU-Kommission nicht zugestimmt hätten. Wir hätten es begrüßt, wenn Frau Schreyer und Herr Verheugen hier gezeigt hätten, dass sie sich dem Menschenwürdeverständnis des Grundgesetzes und dem Geist unserer Gesetze verpflichtet fühlen.

Wir wissen, dass einige Partnerstaaten innerhalb der Europäischen Union bei der verbrauchenden Embryonenforschung Wege gehen, die wir aus ethischen Gründen, wegen unserer Verfassung und nach der Rechtslage des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes nicht mitgehen können. Das ist Anlaß für Besorgnis - manchmal auch für Bitterkeit - aber wir suchen den Dialog mit diesen Partnerstaaten.

Wir wissen auch, dass wir die nationale Gesetzgebung und Praxis dieser Partnerstaaten von hier aus nicht direkt beeinflussen können.

Es wäre aber noch einmal von ganz anderer Qualität, wenn wir mittelbar durch deutsche Steuergelder die verbrauchende Embryonenforschung in diesen Ländern unterstützen müßten.

Wir wollen heute mit unserem fraktionsübergreifenden Antrag einen Beitrag dazu leisten, dass nach Ablauf des Moratoriums eine Regelung getroffen wird, die mit unserer Rechtslage und unseren Interessen vereinbar ist.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Antrag das Prinzip der Mehrheitsentscheidung bei forschungspolitischen Entscheidungen der EU nicht infrage stellt.

Es geht uns nicht um allgemeine Forschungsvorhaben, sondern nur um den sensiblen Bereich der Biomedizin. Dieser bereich ist mit keiner bisherigen Kontroverse der EU-Forschungsförderung vergleichbar. Es geht uns um die Vermeidung einer weitreichenden, langfristigen und verhängnisvollen bioethischen Richtungsentscheidung. Dies haben wir in den Ausschussberatungen mit einem Änderungsantrag unmißverständlich klargestellt.

Deshalb ist auch der Antrag der FDP schwer nachvollziehbar. Die FDP möchte auch EU-Förderung für embryonenvernichtende Forschung. Meine Damen und Herren von der FDP, sehen Sie denn nicht, dass dadurch Mittel gebunden werden, die dem deutschen Forschungsstandort an anderer Stelle fehlen würden - Mittel, die wir hier gerade auch im Bereich der Biotechnologie und Gentechnik dringend bräuchten?

Gerade wenn wir das Potential der modernen Biotechnologie nutzen wollen, gerade wenn wir den Fortschritt der Wissenschaft fördern wollen, müssen wir klarstellen, welche Grenzen die Menschenwürde uns setzt.

Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam eine Entscheidung treffen, die ein deutliches Signal dafür setzt.

Wir beraten heute auch über unser gemeinsames Anliegen einer internationalen Konvention zum Verbot des Klonens.

Im Februar haben wir gemeinsam einen Beschluß gefaßt, der unmißverständlich feststellt: "jede künstliche Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonen ist unabhängig von der dazu genutzten Technik und dem damit verfolgten Zweck unvereinbar mit der nach unserer Rechtsauffassung universell gültigen Menschenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten. Die Würde des Menschen markiert auch die Grenzen der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit".

Wenn jedes Klonen menschlicher Embryonen die Menschenwürde verletzt, dann kann und darf es keine Konvention geben, die Klonen für einen Zweck verbietet, für einen anderen Zweck aber einer - wie auch immer gearteten - nationalen Regelung anheim gibt. Eine nationale Regelung könnte zum Beispiel schon eine zahlenmäßige Begrenzung oder eine Meldepflicht sein.

Für eine Verletzung der Menschenwürde kann es keine andere Regelung geben als ein klares Verbot - ein Verbot ohne Abstriche und ohne Hintertür.

Die Linie des Auswärtigen Amtes, die Absicht des "Non-papers" ist deshalb falsch und nicht vereinbar mit der Beschlußlage des Bundestages.

Der Bundestag hat sich auch nicht für die von Staatsministerin Müller behauptete Prioritätensetzung ausgesprochen. Wir haben nicht beschlossen, dass wir eine Konvention wollen, der möglichst viele Staaten beitreten, und dass der Inhalt der Konvention dem Konsens möglichst vieler Staaten unterzuordnen wäre.

Für eine Konsenslösung ist kein Platz, wenn Konsens hier heißt: Konsens zwischen Staaten, die Embryonen klonen, und Staaten, die das Klonen als Verletzung der Menschenwürde erkennen. Einen Konsens zwischen Verletzung der Menschenwürde und Schutz der Menschenwürde ist unmöglich.

Wir wissen, dass eine Konvention, die das Klonen von Embryonen nicht verbietet, sondern nur das Austragen einer Klonschwangerschaft, nicht einmal Klonbabys verhindern würde. Wenn erst einmal geklonte menschliche Embryonen tausendfach in Labors existieren und solche Klonembryonen tiefgekühlt um die Welt verschickt werden, dann wird sich früher oder später der unverantwortliche Fortpflanzungsmediziner oder die Sekte finden, die mit Klonembryonen Schwangerschaften herbeiführen.

Natürlich müssen wir uns der Frage stellen: Welchen Wert hätte eine echte Anti-Klon-Konvention, wenn ihr die strikten Befürworter des Forschungsklonens nicht beitreten?

Eine echte Anti-Klon-Konvention würde maßgebliche Absatzmärkte für Klontechniken und für Produkte aus geklonten Embryonen versperren. Potentielle Investoren würden sich mit ihrem Kapital anderen Bereichen der Biotechnologie zuwenden. Junge Wissenschaftler würden nicht eine perspektivlose Richtung einschlagen, die nicht nur in Deutschland sondern auch in wichtigen Hochtechnologieländern wie den USA illegal ist. Davon würde der wissenschaftliche Fortschritt in ethisch unbedenklichen Feldern der Biowissenschaften profitieren.

Eine echte Anti-Klon-Konvention würde die internationale Rechtslage prägen. Sie würde in der nationalen Gesetzgebung aufgegriffen - gerade in Ländern, die noch gar keine Gesetze in diesem Bereich haben. Sie würde Grundlage einer kommenden Bioethikkonvention der UNESCO, sie würde zur Formulierung anderer Konventionen weltweit herangezogen.

Eine echte Anti-Klon-Konvention wäre ein wirklicher Fortschritt. Eine solche Konvention ist erreichbar. Der Enwurf von Costa Rica liegt vor, er entspricht der deutschen Rechtslage und unserem fraktionsübergreifenden Beschluß vom 20. Februar. Der Enwurf von Costa Rica hat heute bereits 56 Unterstützer, darunter Italien, Spanien, Portugal und die USA.

Wir hören aber, gerade die Klonstaaten müßten im Konsens einbezogen werden. Die Kollegin Staatsministerin Müller hat dazu den untauglichen Vergleich mit dem Atomwaffensperrvertrag bemüht. Niemand käme doch auf die Idee, einen Atomwaffensperrvertrag so zu gestalten, dass auch die Staaten, die Atomwaffen ungehindert weiterverbreiten wollen, ihn ohne Probleme mittragen können. Es geht doch um eine Konvention zum Verbot des Klonens - nicht um einen Vertrag über das Klonen.

Immerhin ist es ein positives Signal, dass die Bundesregierung den in ihrem "Non-paper" angekündigten Resolutionsentwurf in New York nicht eingebracht hat. Er wurde umgeflaggt und firmiert nun als belgischer Vorschlag. Ich werte auch als positives Signal, dass Deutschland und Frankreich ihn nicht unterzeichnet haben.

Aber der von Belgien adoptierte Entwurf hat sofort die Unterstützung von drei der Staaten gefunden, die das Klonen von Forschungsembryonen aktiv vorantreiben. Brauchen wir einen deutlicheren Beleg, dass dieser Entwurf das Gegenteil dessen ist, was wir im Februar beschlossen haben?

Diese positiven Signale der Bundesregierung sind aber zu wenig, sie bleiben weit hinter unserem fraktionsübergreifenden Konsens vom Februar zurück.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich aktiv für eine echte Anti-Klon-Konvention einzusetzen, die jede Erzeugung menschlicher Embryonen durch Klonen - unabhängig vom damit verfolgten Zweck - verbietet. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dem Entwurf von Costa Rica anzuschließen. Nur dies spiegelt unsere Rechtslage wider, und nur eine umfassende Anti-Klon-Konvention ist die angemessene Antwort auf diese ungeheuerliche Bedrohung der Menschenwürde.

Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Antrag: Forschungsförderung der Europäischen Union Format: PDF

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