Zum Text springen

 

Berlin, 5. November 2003

Keine Verschiebung der Anti-Klonkonvention!

Bundestag erwartet von der Bundesregierung ernsthaftes Handeln

Anläßlich der morgen anstehenden Abstimmungen über eine UN-Konvention zum Verbot des Klonens erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die Bundesregierung muss sich jetzt für eine tatsächliche Anti-Klonkonvention einsetzen. Sie muss deshalb gegen jede Verschiebung und insbesondere gegen den erwarteten belgischen Antrag auf Nichtbefassung stimmen.

Es ist in höchstem Maße beunruhigend, von Teilnehmern der New Yorker Verhandlungen zu erfahren, dass die Bundesregierung jetzt eine Verschiebung der Konvention um ein oder sogar zwei Jahre betreibt. Damit würde sie die Chance einer Konvention sang- und klanglos beerdigen. Eine Verschiebung wäre umso befremdlicher, als die Bundesregierung noch im vergangenen Jahr vor der UN die Dringlichkeit einer solchen Konvention besonders betont hatte.

Unverständlich ist, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, sich für eine Konvention entsprechend dem costaricanischen Vorschlag einzusetzen, die der deutschen Rechtslage und dem ausdrücklichen Willen des Bundestages entspräche.

Inwieweit die Bundesregierung allerdings überhaupt hinter der deutschen Rechtslage steht und tatsächlich eine echte Klonkonvention will, ist seit der umstrittenen Embryonenrede der Bundesjustizministerin nochmals zweifelhafter geworden.

Seitenanfang