Berlin, 6. November 2003
Scheitern der Anti-Klonkonvention dank deutscher Stimme ist beschämend
Bundesregierung hat Willen des Bundestages mißachtet
Anläßlich der heute abend mit denkbar knapper Mehrheit beschlossenen Vertagung der UN-Konvention zum Verbot des Klonens erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Dass die Verhandlungen über eine Anti-Klonkonvention mit einer Stimme Mehrheit (80 zu 79 bei 15 Enthaltungen) für zwei Jahre abgesetzt sind, ist bestürzend.
Besonders beschämend ist das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung, die damit eine Beerdigung dritter Klasse für ein echtes Klonverbot ausschlaggebend befördert hat. Das deutsche Abstimmungsverhalten steht in unüberbrückbarem Widerspruch zu den früheren deutschen Äußerungen auf UN-Ebene, das Thema Klonen bedürfe einer sofortigen Befassung, für eine solche Konvention bestehe höchste Dringlichkeit.
Die heutige Entscheidung schürt auch Zweifel daran, ob die UN überhaupt fähig sind, der weitreichenden Bedeutung des Themas entsprechend zu handeln.