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Berlin, 7. November 2003

Bundesregierung hält sich Hintertür für Klonen offen

Anläßlich des Scheiterns der UN-Konvention zum Verbot des Klonens erklärt derCDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Wenn die Bundesregierung gestern bei den UN in Übereinstimmung mit der eindeutigen Beschlußlage des Bundestages abgestimmt hätte, gäbe es heute ein Mandat zur Erarbeitung eines echten internationalen Klonverbotes, das der deutschen Rechtslage entspricht.

So aber hat sich die Bundesregierung auf die Seite der Länder geschlagen, die sich wie China und Großbritannien für das Forschungsklonen einsetzen. Hier ist nochmals offenkundig geworden, dass die Bundesregierung Zeit gewinnen will, um sich die Hintertür für das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungzwecken offen zu halten.

Im Gegensatz dazu hatte der Bundestag am 20. Februar festgestellt, dass jedes Klonen - unabhängig von dem damit verfolgten Zweck - unvereinbar ist mit der "universell gültigen Menschenwürde, deren Schutz Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 1 des Grundgesetzes gebieten". Gegenüber einer menschenwürdewidrigen Praxis darf die Bundesregierung auf internationaler Ebene nichts anderes vertreten als ein Verbot.

Deshalb ist es auch kein Zufall, dass wenige Tage vor der entscheidenden UN-Abstimmung Bundesjustizministerin Zypries - mit Rückendeckung des Kanzlers - Embryonen vom Menschenwürdeschutz ausgeklammert hat. Wenn Embryonen vom Schutz der Menschenwürde ausgenommen sind, dann ist die Tür für das Klonen und die Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken weit offen.

Auch der Bundeskanzler hatte am 23. Januar öffentlich geäußert, man müsse diskutieren, ob das therapeutische Klonen von einem Klonverbot ausgenommen werden könne oder müsse. Nicht zuletzt hatte Schröder der Enquete-Kommission des Bundestages seinen "Nationalen Ethikrat" entgegengesetzt, den er mit handverlesenen Befürwortern von Embryonenforschung und Klonen besetzt hat.

Mit dem unerhörten Affront der Bundesregierung gegen den Bundestag wird sich das Parlament befassen müssen.

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