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Berlin, den 19.04.2002

Änderungsanträge zum Entwurf Stammzellengesetz

Ausschussfassung des Stammzellgesetz-Entwurfs (das ist der Gesetzentwurf 14/8394, geändert durch die vom federführenden Forschungsausschuss am 17. April angenommenen Änderungsanträge. In dieser Fassung kommt der Entwurf am Donnerstag, 25. April in die zweite und dritte Lesung. Achtung: Die hier versandte Version ist eine vom Büro Hüppe erarbeitete Ausschussfassung, nicht die offizielle des Forschungsausschusses - die dauert noch.)
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Änderungsantrag der Abgeordneten Wodarg, Hüppe, Knoche, Fischer zur zweiten Lesung. Dafür werden ab heute Unterschriften gesammelt.
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Hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Wodarg, Hüppe, Knoche, Fischer Erfolg, und wird das Gesetz dann auch in dritter Lesung in der Fassung des Änderungsantrages verabschiedet, so wird das Stammzellgesetz den Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen verbieten. Es wird dann so aussehen wie in der Datei 020419-2
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