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12.02.2004

Berlin, 12. Februar 2004

Klonembryonen: Internationales Klonverbot dringend nötig

Zu der für heute angekündigten Vorstellung erfolgreicher Klonexperimente mit menschlichen Embryonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Das heute bekannt gewordene Klonexperiment mit menschlichen Embryonen verdeutlicht die dringliche Notwendigkeit eines echten internationalen Klonverbotes. Die Menschenwürde verbietet jede Herstellung menschlicher Embryonen durch Klonen, unabhängig vom damit verfolgten Zweck.

Wenn sich die Behauptungen der Klonforscher bewahrheiten sollten, würde dies den Ehrgeiz weiterer Wissenschaftler anspornen. In Kürze wäre die massenhafte Produktion menschlicher Klonembryonen zu experimentellen Zwecken zu befürchten. Dies würde auch die Wahrscheinlichkeit der Geburt eines Klonbabys erhöhen.

Dabei sind die immer wieder behaupteten therapeutischen Aussichten sehr spekulativ und fragwürdig. Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat in ihrer Stellungnahme von November 2003 nicht zuletzt auf die wissenschaftlich belegten Gefahren der Übertragung von Zellen geklonter Embryonen hingewiesen.

Die Bundesregierung sollte jetzt die Zeit nutzen und sich rechtzeitig vor Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine UN-Klonkonvention im September für eine Position engagieren, die der klaren Beschlusslage des Bundestages entspricht und das Forschungsklonen genauso ächtet wie das reproduktive Klonen.

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