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02.04.2004

Berlin, 02. April 2004

Arzneimittelgesetz: Koalition verspielt Chancen

Anlässlich der heute im Plenum des Bundestages anstehenden zweiten und dritten Lesung des Arzneimittelgesetzes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Bei einigen Änderungen, die vor allem auf die Stellungnahme der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" und auf das Drängen der CDU/CSU zurückzuführen sind, bleibt die Beschlußempfehlung des Gesundheitsausschusses dennoch weit hinter dem Möglichen zurück.

Die rot-grüne Ausschussmehrheit hat es abgelehnt, einen Grundsatz der Helsinki-Deklaration, dass kranke Menschen als Studienteilnehmer nicht unbehandelt bleiben dürfen, wenn es eine erprobte Therapie gibt, in das Gesetz zu übernehmen. Dafür heißt es jetzt im Entschließungsantrag der Koalition, der Bundestag "erwarte" die Einhaltung dieses Grundsatzes. Der Bundestag ist ein Gesetzgebungsorgan, kein Organ zur Äußerung von Erwartungen. Dies gilt erst recht in einem ethisch so sensiblen Bereich.

Auch die Vorschläge der Unionsfraktion, den Ehtikkommissionen Zugang zu einem Register aller Studien zu ermöglichen, hat die Koaltion abgeblockt. Ebenso scheiterte unser Vorschlag, die Schadenshaftung der Ethikkommissionen gesetzlich zu begrenzen. Wer aber unabhängige Ethikkommissionen will, darf sie nicht unter dem Damoklesschwert eventueller Schadenersatzklagen der Industrie in unbegrenzter Höhe stehen lassen. Die Koalition hat auch das abgelehnt.

Damit sind Chancen vertan, den Patienten- und Probandenschutz und die Qualität klinischer Forschung deutlich zu verbessern, was im Interesse des Forschungsstandorts und der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung wünschenswert und möglich gewesen wäre.

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