Zum Text springen

 

Berlin, 10. Juni 2004

Bericht der AG Patientenautonomie schlägt gefährliche Marschrichtung ein

Anläßlich der Vorstellung des Berichtes der Arbeitsgruppe des Justizministeriums "Patientenautonomie am Lebensende" erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Der Bericht enthält außerordentlich gefährliche Tendenzen, die klar abzulehnen sind.

Gilt bisher, dass ein einwilligungsunfähiger Patient mutmaßlich mit Maßnahmen zur Erhaltung seines Lebens einverstanden ist, es sei denn, er habe einer Maßnahme vorher ausdrücklich widersprochen, so dreht der vorliegende Bericht dies um: Nur, wenn eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung festgestellt ist, darf ärztlich gehandelt werden. Besonders sensibel ist die Einbeziehung Minderjähriger. Dies betrifft nicht nur Entscheidungen im direkten Sterbeprozess, sondern auch Maßnahmen wie die künstliche Ernährung. Nach dem Willen der Arbeitsgruppe sollen lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben können, sofern sich Betreuer und behandelnde Ärzte darüber einig sind, nur bei Dissens soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.

Die vorgeschlagene Ergänzung von § 216 StGB ist abzulehnen. Sie ist zunächst unnötig, weil bei der Schmerzbekämpfung die Inkaufnahme des Risikos einer unbeabsichtigten Lebensverkürzung bereits heute nicht verboten ist. Die Ergänzung ist aber auch gefährlich, weil sie Interpretationsspielräume eröffnet, es gebe Ausnahmen vom Tötungsverbot.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stufen den Vorrang des Lebensschutzes herunter. Sogar ein beim Suizid anwesender Arzt soll nicht mehr gegen die Selbstötung einschreiten dürfen.

Eine zusätzliche Brisanz erhält diese Tendenz des Berichtes vor dem Hintergrund der Debatte über beschränkte Ressourcen. Sehr rasch werden sich möglicherweise Patienten durch gesellschaftliche Erwartung und soziales Umfeld einem sublimen Druck ausgesetzt sehen, mit ihrer Einwilligung in medizinische Maßnahmen zurückhaltend zu sein.


Unter den untenstehenden Links gibt es Daten, Argumente und Hintergrund zu Sterbehilfe/Patientenverfügungen:

Seitenanfang