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Berlin, 7. Juli 2004

FDP-Antrag zu Patientenverfügungen gehört nicht ins "Sommerloch"

Zur Vorstellung eines Antrags der FDP-Fraktion zu Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Der Antrag wird der Öffentlichkeit vom FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission präsentiert, während gleichzeitig die Beratungen der Enquete über ihren Zwischenbericht zum gleichen Thema noch nicht abgeschlossen sind. Das Thema betrifft das Schicksal vieler Menschen und ist zu ernst, als dass man es als Pausenfüller für den Sommer verwenden dürfte.

Nach dem Willen der FDP, der im Kontrast zu den bisherigen Beratungsergebnissen der Enquete-Kommission steht, sollen lebenserhaltende Maßnahmen bei nicht-einwilligungsfähigen Patienten unterbleiben können, sofern sich Betreuer und behandelnde Ärzte auf Basis einer Patiententenverfügung darüber einig sind. Nur bei Dissens soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.

Der Vorstoß der FDP schlägt eine ähnliche Richtung ein wie die Vorschläge einer Arbeitsgruppe der Bundesjustiziminsterin, die vor wenigen Wochen auf breite öffentliche Kritik gestoßen waren.

Das Thema bedarf höchster Sensibilität und Vorsicht. Keinesfalls darf der Gesetzgeber eine Situation herbeiführen, wo sich - auch vor dem Hintergrund der Debatte über beschränkte Ressourcen - Patienten durch gesellschaftliche Erwartung und soziales Umfeld einem sublimen Druck ausgesetzt sehen, mit ihrer Einwilligung in medizinische Maßnahmen zurückhaltend zu sein. Einen geradezu makabren Beigeschmack erhält der Pressevorstoß der FDP durch den auf der Pressemitteilung abgedurckten FDP-Slogan "www.wirmachenseinfacher.de - Machen Sie mit!".

Es wäre der Bedeutung der Frage angemessen und parlamentarisch korrekt gewesen, hätte die FDP diesen nur auf öffentliche Wirkung abzielenden Vorstoß unterlassen und auch den kommenden Bericht der Enquete-Kommission für die Meinungsbildung in ihrer eigenen Fraktion abgewartet.

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