Berlin, 14. Juli 2004
Bundesregierung will endlich Bericht zum Stammzellgesetz fertigstellen
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage nach dem Verbleib des Berichtes der Bundesregierung zum Stammzellgesetz erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Die Bundesregierung versichert in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage, dass der ausstehende Bericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes dem Bundestag nach der Sommerpause zur Beratung vorliegen soll.
Gemäß § 15 des vor zwei Jahren verabschiedeten Gesetzes, das nur ausnahmsweise den Import menschlicher embryonaler Stammzellen zulässt, hat die Bundesregierung erstmals zum Ablauf des Jahres 2003 einen solchen Bericht vorzulegen. Damit will der Bundestag sicherstellen, dass die Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes beobachtet und eventueller Korrekturbedarf rechtzeitig erkannt wird.
Insbesondere hat der Bericht auch Ergebnisse der Forschung an anderen menschlichen Stammzellen darzustellen. Solche adulten Stammzellen haben bereits therapeutische Anwendungen. Vor allem aber haftet adulten Stammzellen nicht der ethische Makel an, dass zu ihrer Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden mussten.
