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Berlin, 12. August 2004

Klongenehmigung zu Forschungszwecken demontiert ethische Grundsätze

Anläßlich der gestern erteilten Genehmigung zum Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die erste britische Genehmigung zum Forschungsklonen menschlicher Embryonen schafft unakzeptable Fakten. Menschliche Embryonen werden durch Klonen nach dem Dolly-Verfahren geschaffen, um sie anschließend zu Forschungzwecken zu töten.

Die Berufung der britischen Forscher auf das Dolly-Verfahren zeigt, dass die Unterscheidung zwischen so genanntem reproduktiven und "therapeutischem" Klonen eine spitzfindige Irreführung der Öffentlichkeit ist. Denn so, wie Dolly ein Schaf war, ist der geklonte menschliche Embryo ein Mensch.

Während es mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen Erwachsener bereits therapeutische Anwendungen gibt, sind Therapien mit embryonalen Stammzellen bislang reine Spekulation.

Selbst wenn das Vorhaben der britischen Forscher Erfolg hätte, würden ihm kannibalistische Züge anhaften: Denn man würde einen Zwilling des Patienten erzeugen, der getötet wird, um Ersatzgewebe zu gewinnen, das auf den Patienten übertragen wird.

Die britische Klongenehmigung zeigt, dass die Bundesregierung jetzt ihr bisheriges unglückliches Taktieren hinsichtlich der UN-Klonkonvention aufgeben muss. Insbesondere das Beharren der Bundesregierung auf dem "Konsensprinzip" mit Klonstaaten wie Grossbritannien ist kontraproduktiv. Denn eine solche Konsenslösung würde nicht alles Klonen menschlicher Embryonen ächten, sondern im Gegenteil dem Forschungsklonen den Weg ebnen. Die mit der Menschenwürde begründete eindeutige Beschlusslage des Bundestages verbietet eine derartige Vorgehensweise.

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