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Berlin, 17. August 2004

Klonen: Erinnerung des "Nationalen Ethikrates" an die Adresse des Bundestages ist eine Zumutung

Anläßlich der heutigen Äußerungen des Vorsitzenden des "Nationalen Ethikrates" zum Klonen menschlicher Embryonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Der Bundestag muss nicht - wie Herr Simitis meint - durch den "Nationalen Ethikrat" erinnert werden, dass über das Klonen "einmal wieder debattiert werden muss". Wenn Herr Simitis in einem Rundfunkinterview sagt, dies sei der Zweck der kommenden Stellungnahme des Ethikrats zum Klonen, so ist das eine Zumutung. Der demokratisch legitimierte Bundestag bedarf dieser Erinnerung durch das Beratungsgremium des Bundeskanzlers nicht.

Der Bundestag hat es nicht versäumt, sich aktuellen bioethischen Herausforderungen zu stellen. Der Bundestag hat wie in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" eingesetzt, die aktuelle biowissenschaftliche Entwicklungen unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten prüft und Empfehlungen für gesetzgeberisches Handeln vorlegt. Gesundheitliche Gefahren und ethische Probleme des Klonens zur Stammzellgewinnung sind bereits in der ersten Stellungnahme der Enquete von November 2003 angesprochen. Zum Thema "Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung" hat die Enquete im Dezember eine ganztägige Expertenanhörung durchgeführt.

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat in letzter Zeit mehrfach mit fraktionsübergreifenden Mehrheiten den in der Menschenwürdegarantie der Verfassung begründeten Embryonenschutzes unterstrichen: beim Stammzellimport in der vergangenen Legislaturperiode (30.01.2002 und 25.04.2002), und in der laufenden Wahlperiode in seinen mit fraktionsübergreifenden Mehrheiten gefassten Beschlüssen zum Klonen (20.02.2003) und zur Embryonenforschung in der EU (16.10.2003). Es sind weder überzeugende Gründe noch Mehrheiten für eine Kehrtwende zu erkennen.

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