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Berlin, 19. August 2003

Verschobene Klon-Empfehlung: Chance für weiteres Nachdenken beim "Nationalen Ethikrat"

Anläßlich der Verschiebung der Stellungnahme des "Nationalen Ethikrates" zum Klonen menschlicher Embryonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Der "Nationale Ethikrat" war gut beraten, seine Stellungnahme zu verschieben. Dadurch gewinnt das Beratungsgremium des Bundeskanzlers auch Zeit, über seine eigene Rolle sowie den Zweck und den Stellenwert seiner Stellungnahmen nachzudenken.

Es ist zu hoffen, dass der Ethikrat zukünftig davon Abstand nimmt, sich dem Bundestag als ungefragter Mahner anzudienen.

Die Enquete-Kommission des Bundestages hat sich mehrfach mit dem Klonen und der Stammzellproblematik auseinandergesetzt - bereits lange, bevor der Ethikrat das Thema aufgriff.

Der demokratisch gewählte Bundestag hat sich mehrfach in fraktionsübergreifend gefassten Grundsatzentscheidungen unter Berufung auf die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für den Embryonenschutz und gegen jedes Klonen ausgesprochen.

Eine Aufforderung an das Parlament, diese Beschlußlage zu überdenken und eventuell zu revidieren, steht dem Ethikrat nicht zu. Erst recht untauglich ist das Ansinnen, die deutschen Standards angesichts von Entwicklungen im Ausland zu überprüfen. Der deutsche Gesetzgeber hat seine Entscheidungen an der deutschen Verfassung zu messen und zu verantworten, unabhängig von ausländischen Entscheidungen.

Der Bundesregierung bietet sich nun die Chance, unbelastet von einer vielstimmigen Ethikrats-Stellungnahme, sich im Schulterschluss mit anderen Staaten für ein konsequentes internationales Klonverbot zu engagieren. Die Bundesregierung findet dafür eine Stütze in der übergroßen Mehrheit des gewählten Parlaments.

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