Berlin, 30. September 2004
Bundesratsbeschluss zum Klonverbot bringt Bundesregierung unter Zugzwang
Anläßlich der vom Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossenen Stellungnahme gegen jedes Klonen menschlicher Embryonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Der Beschluss des Bundesrats ist in seiner Klarheit zu begrüßen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung unmissverständlich auf, sich für eine Klonkonvention einzusetzen, die jede Art des Klonens von Menschen und menschlichen Embryonen verbietet.
Die Bundesregierung muss endlich ihr bisheriges unglückliches Taktieren aufgeben. Der Bundesrat stellt sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Seite des Bundestages, der mit fraktionsübergreifender Mehrheit ein internationales Verbot des Forschungsklonens und des reproduktiven Klonens fordert.
Ernst zu nehmen ist die Warnung des Bundesrates vor einem auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag, anstelle einer verbindlichen Konvention zum Verbot des Klonens nur noch eine unverbindliche Erklärung der UN anzustreben. Sollte die Bundesregierung sich auf derartige Winkelzüge einlassen, würde sie nicht nur den Willen der Parlamente mißachten, sondern auch ihre eigenen Beteuerungen der Dringlichkeit einer Konvention Lügen strafen.
Die Stellungnahme des Bundesrates basiert auf einer Initiative Bayerns. Dies belegt die Vereinbarkeit ethischer Konsequenz mit einer Landespolitik, die erfolgreich auf Förderung moderner Forschung und innovativer Hochtechnologie setzt.
Hinweis:
Der vom Bundesrat beschlossene Text ist abrufbar unter:
http://www3.bundesrat.de/Site/Inhalt/Drucksachen/2004/0583-1-04,property=Dokument.pdf
