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Berlin, 28. Oktober 2004

Nichtumsetzung der Biopatentrichtlinie: Verschulden liegt bei Bundesregierung

Zum heutigen Lamento der Justizministerin wegen der Verurteilung Deutschlands aufgrund de Nichtumsetzung der Biopatentrichtlinie erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die heutige Aufforderung von Justizmisterin Zypries an den Bundestag, die EU-Biopatentrichtlinie rasch in deutsches Recht umzusetzen, ist scheinheilig und verfehlt. Die Verantwortung für die heutige Situation liegt bei Rot-Grün und der Bundesregierung, die einen nicht einmal innerhalb der Koalition akzeptablen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Aufgeschreckt durch die Verurteilung Deutschlands wegen Nichtumsetzung der Richtlinie vergisst Frau Zypries, dass die wesentlichen Versäumnisse der Koalition und der Bundesregierung anzulasten sind.

Die 1998 verabschiedete Richtlinie war bis spätestens Juli 2000 umzusetzen, doch ihren ersten Gesetzentwurf legte die Bundesregierung erst im März 2001 vor. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits seit zwei Monaten ein kritischer Zwischenbericht der vom Bundestag eingesetzen Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" vor.

Im Juli 2002, kurz vor Sommerpause und Bundestagswahl, wurde die bereits anberaumte Debatte über den Gesetzentwurf kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen - weil die Koalition sich intern nicht einigen konnte.

Nach der Bundestagswahl ließ sich die Bundesregierung mit der Einbringung ihres Entwurfes Zeit bis zum Oktober 2003. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits seit fünf Monaten der Antrag der CDU/CSU vor, der Eckpunkte für die geforderte Umsetzung benennt.

Den koalitionsinternen Streit kann der hilflose Appell der Justizministerin an den Bundestag nicht bereinigen. Eine vernünftige Umsetzung der Biopatentrichtlinie muss respektieren, dass Gene und ihre Funktion eine Entdeckung sind, keine Erfindung. Der Patentschutz ist daher auf eine konkret in der Patentschrift dargelegte gewerbliche Anwendung, z.B. ein Medikament oder ein Diagnostikum zu beschränken. So lässt sich die tatsächliche erfinderische Leistung schützen, ohne weitere Innovation zu gefährden.

Rot-Grün ist in der Pflicht, nun endlich einen gerade auch innerhalb der Koalition akzeptablen Umsetzungsentwurf vorzulegen, der den durch die EU-Richtlinie gegebenen Spielraum nutzt.

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