Berlin, 5. November 2004
Regierungsentwurf zu Patientenverfügungen unakzeptabel
Anläßlich der Vorstellung des Entwurfs der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Der heute von der Bundesregierung präsentierte Gesetzentwurf begegnet gravierenden Bedenken. So hatte die Enquete-Kommission in ihrem Bericht zu Patientenverfügungen (Drs. 15/3700) begündet, dass etwa "die Verfügung der Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Zustand der Demenz und des Wachkomas ohne zusätzliche lebensbedrohende Komplikationen, die zum Tod des Patienten führen, außerhalb der Möglichkeiten einer Patientenverfügung liegt. Demenz und Wachkoma als solches fallen nicht unter irreversibles tödliches Grundleiden in diesem Sinne. Im Zweifelsfall ist immer für das Leben zu entscheiden."
Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Bundesregierung heute diese Initiative ergreift, anstatt sich zunächst der drängenden Fragen einer besseren Hospiz- und Palliativversorgung anzunehmen. Sowohl die Enquete-Kommission als auch die Arbeitsgruppe des Justizministeriums hatten hier Mängel, gerade auch im Bereich ambulanter Palliativpflege, beklagt.
Das Vorhaben der Bundesregierung darf so nicht Gesetz werden. Ich werde mich daher in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag einsetzen. Für einen solchen Gruppenantrag bietet der Bericht der Enquete-Kommission eine geeignete Ausgangsbasis.
