Berlin, 20. November 2004
UN: Entscheidung zum Klonen noch offen
Bundesregierung ließ Einsatz für eine verbindliche Konvention vermissen
Anläßlich der Entscheidung des UN-Rechtsausschusses über eine UN-Erklärung gegen das Klonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Was der UN-Rechtsausschuss heute nacht beschlossen hat, ist kein Erfolg für den Schutz der durch das Klonen bedrohten Menschenwürde. Zwar soll der italienische Entwurf einer Deklaration, die jedes Erzeugen menschlichen Lebens durch Klonen verurteilt, Grundlage von Verhandlungen im Februar sein. Doch ist damit das Ziel einer Klonkonvention vorerst aufgegeben. Zudem hat die belgische Seite bereits erkennen lassen, dass sie weitere Abschwächungen anstrebt.
Dieses Ergebnis ist deutlich weniger als das erhoffte Verhandlungsmandat für eine verbindliche internationale Konvention gegen das Klonen menschlicher Embryonen auf Basis des Vorschlags von Costa Rica. Eine Konvention hätte verbindliches internationales Recht begründet.
Dennoch wäre eine Deklaration, wie Italien sie vorschlägt, begrüßenswert, da sie "jeden Versuch der Erzeugung menschlichen Lebens durch Klonprozesse" verurteilt. Da ein geklonter menschlicher Embryo unbestreitbar ein menschliches Genom trägt und lebt, repräsentiert er "menschliches Leben". Weil von "jedem Versuch" des Klonens gesprochen wird, lehnt diese Formulierung jedes Klonen ab - unabhängig vom damit verfolgten Zweck. Damit wäre auch das Forschungsklonen - manchmal noch "therapeutisches Klonen" genannt - international geächtet.
Es ist aber zu befürchten, dass im Februar der Streit um diese Schlüsselformulierungen fortgesetzt wird. Die belgische Seite wird voraussichtlich versuchen, ihren Vorschlag durchzusetzen, der die Erzeugung von "Menschen" ("human beings") durch Klonen ableht. Der Begriff "human being" findet vielfach in nationalem und internationalem Recht Verwendung und ist dort häufig mit dem rechtlichen Status eines geborenen Menschen verknüpft. Daher wäre dies eine Formulierung, die nur das Klonen mit reproduktiver Zielsetzung, nicht aber zu Forschungszwecken ausschließt.
Befremdlich ist die Untätigkeit der Bundesregierung, die kein Engagement für eine verbindliche, umfassende Anti-Klonkonvention erkennen ließ. Dass das Projekt einer Konvention nun vorerst gescheitert ist, ist maßgeblich auch der Bundesregierung zuzurechnen. Bundestag und Bundesrat hatten die Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, sich für eine Konvention einzusetzen, die jede Art des Klonens von menschlichen Embryonen verbietet.
