Berlin, 24. November 2004
Ulla Schmidt muss deutsche Steuermittel für Klonforscher stoppen
Anläßlich der Ankündigung der Verleihung des Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstädter-Preises 2005 an den britischen Klonforscher Ian Wilmut erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Die Bundesregierung kann nicht zulassen, dass das Klonen menschlicher Embryonen mit einem deutschen Wissenschaftspreis öffentliche Ehrung und 50.000 EURO Bezuschussung durch deutsche Steuermittel erfährt. Der Preisträger Wilmut ist Inhaber der ersten britischen Lizenz für das Klonen menschlicher Embryonen.
Die Entscheidung der Paul-Ehrlich-Stiftung ist ein unverständlicher Affront. Sie ehrt mit Wilmut jemand, dessen Klonexperimente mit Embryonen in Deutschland strafbare Handlungen wären. Die Herstellung menschlicher Embryonen durch Klonen ist, so die Beschlusslage des Bundestages, mit der Menschenwürde unvereinbar.
Die Hälfte des Wilmut zugedachten Preisgeldes von 100.000 EURO kommt aus dem Bundesgesundheitsministerium. Damit bezuschusst der deutsche Steuerzahler das Klonen und die Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken.
Der Bundestag hatte sich im Oktober 2003 fraktionsübergreifend gegen die EU-Förderung der verbrauchenden Embryonenforschung ausgesprochen. Bundestag und Bundesrat haben die Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, sich für ein internationales Verbot des Forschungsklonens durch eine UN-Konvention einzusetzen.
Die Bundesgesundheitsministerin muss sich einer der Rechtslage und der demokratisch legitimierten Haltung der deutschen Parlamente diametral entgegengesetzten Preisverleihung widersetzen. Hieran wird auch zu bemessen sein, wie aufrichtig das Interesse der Bundesregierung an einem weltweiten Stopp für das Forschungsklonen wirklich ist.
