Berlin, 1. Dezember 2004
Biopatente: Einschränkung im Gesetzentwurf klarer Fortschritt
Anläßlich der heutigen Ausschuss-Voten zum Biopatent-Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Die heute in den Ausschüssen beschlossenen Änderungen sind ein klarer Fortschritt. Patente, die auf menschlichen Genfunktionen basieren, sollen nun doch nur die konkrete gewerbliche Anwendung schützen. Damit wird es im deutschen Recht keine Stoffpatente auf Gene oder allgemeine Genfunktionen geben.
Die Änderung im Gesetzentwurf ist Ergebnis sechsjährigen Streits, der sich nun aber gelohnt hat. Dem befürchteten "Gen-Claiming" wird nun ein Riegel vorgeschoben. Gene und ihre Funktionen sind Entdeckungen, keine Erfindungen. Diese Einsicht hätte der Bundesregierung schon vor Jahren gut angestanden, sie hätte mit einer solchen restriktiven nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie viel Streit sparen können. Die Änderung entspricht inhaltlich der Linie der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"
Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie unverändert zu weit gefasst ist und Stoffpatente auf Gene ermöglicht. Die Bundesregierung muss eine Revision auf EU-Ebene anstreben - wir haben heute im Gesundheitsausschuss verdeutlicht, dass wir in einem Jahr wissen wollen, was die Bundesregierung dazu unternommen hat. Zudem gilt das deutsche Patentgesetz nicht für das Europäische Patentamt, das einen Großteil der Patente erteilt.
Auch Europäische Kommission und Europäisches Patentamt sollten das von den heutigen Voten und dem zu erwartenden Gesetz ausgehende Signal richtig verstehen.
