Berlin, 18. Februar 2005
UN: Heutige Entscheidung zum Klonen muss Klarheit bringen
Anläßlich der heute nachmittag deutscher Zeit anstehenden Entscheidung der Arbeitsgruppe des UN-Rechtsausschusses über eine UN-Erklärung gegen das Klonen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Heute ab 16 Uhr unserer Zeit wird die Arbeitsgruppe des UN-Rechtsausschusses möglicherweise den jahrelangen Streit über eine Konvention oder Erklärung gegen das Klonen beenden.
Von der Bundesregierung muss dabei erwartet werden, dass sie sich aktiv für einen Text engagiert, der dem umfassenden Klonverbot im deutschen Recht sowie der eindeutigen Beschlusslage von Bundestag und Bundesrat entspricht. Bundestag und Bundesrat hatten jedes Klonen als unvereinbar mit der Menschenwürde erklärt.
Eine Deklaration, wie der Entwurf Italiens sie vorschlägt, wäre begrüßenswert, da sie "jeden Versuch der Erzeugung menschlichen Lebens durch Klonprozesse" verurteilt. Da ein geklonter menschlicher Embryo unbestreitbar ein menschliches Genom trägt und lebt, repräsentiert er "menschliches Leben". Weil von "jedem Versuch" des Klonens gesprochen wird, lehnt diese Formulierung jedes Klonen ab - unabhängig vom damit verfolgten Zweck. Damit wäre auch das Forschungsklonen - manchmal noch "therapeutisches Klonen" genannt - international geächtet.
Der Streit um diese Schlüsselformulierung ist weiterhin offen. Die Befürworter des Forschungsklonens werden versuchen, eine Formulierung durchzusetzen, die nur die Erzeugung von "Menschen" ("human beings") durch Klonen ablehnt. Der Begriff "human being" findet sich in nationalem und internationalem Recht und ist dort in der Regel mit dem rechtlichen Status eines geborenen Menschen verknüpft. Daher würde eine solche Formulierung nur das reproduktive Klonen, nicht aber das Forschungsklonen ausschließen.
Die Bundesregierung muss sich daher heute für die der deutschen Position näher liegende Wortwahl "menschliches Leben" einsetzen. Dann wären die Befürworter des Forschungsklonens genötigt, Erklärungen zu formulieren, dass das Forschungsklonen in ihrer Interpretation des Textes doch zulässig sei.
Sollte hingegen der Text ein Verbot nur für das Klonen von "Menschen" formulieren, müsste Deutschland erklären, dass in deutscher Interpretation damit auch das Forschungsklonen umfasst sei. Dies wäre eine diplomatische Niederlage, die sich die Bundesregierung ersparen kann, wenn sie sich heute von Anfang an und mit aller Kraft für die von Bundestag und Bundesrat bekräftigte Position einsetzt.
