Berlin, 21. Februar 2005
UN-Entscheidung gegen Klonen ist ein Erfolg
Preisverleihung an Klonforscher Wilmut wäre Brüskierung des Parlaments
Zum Beschluss des UN-Rechtsausschusses, jedes Klonen zu ächten, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Es ist ausserordentlich begrüssenswert, dass sich der UN-Rechtsausschuss mit Zweidrittelmehrheit für eine Deklaration entschieden hat, die jedes Klonen menschlicher Embryonen als Menschenwürdeverstoß ächtet. Die internationale Gemeinschaft spricht sich damit nicht nur gegen das Klonen zu Fortpflanzungszwecken aus, sondern verurteilt auch das Klonen zu Forschungszwecken.
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung dem Text zugestimmt. Sie hat damit endlich in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtslage und der Beschlusslage von Bundestag und Bundesrat gehandelt und ihr früheres unglückliches Taktieren aufgegeben.
Vor dem Hintergrund dieses klaren Anti-Klon-Votums der UN ist es völlig unakzeptabel, wenn die Bundesregierung an der für 14. März geplanten Verleihung des mit 42.500 EURO aus deutschen Steuergeldern finanzierten Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstädter-Preises 2005 an Ian Wilmut festhält. Wilmut hat nicht nur das Schaf "Dolly" geklont, sondern erst vor zwei Wochen seine seit langem beantragte Lizenz zum Klonen menschlicher Embryonen für Forschungszwecke erhalten. Dies ist in Deutschland eine Straftat und verstößt gemäß dem UN-Beschluss gegen die Menschenwürde.
Niemand würde diese Preisverleihung so verstehen, als würden nur Wilmuts Verdienste um das Klonen von Tieren gewürdigt.
Auf meine schriftliche Frage hat die Bundesregierung geantwortet, der Preis werde Wilmut "durch einen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung überreicht". Hiervon muss die Bundesregierung Abstand nehmen, will sie eine Brüskierung des Parlaments vermeiden und für die Ablehnung jedes Klonens Glaubwürdigkeit beanspruchen.
