Berlin, 24. Februar 2005
Rückzug des Regierungsentwurfes zu Patientenverfügungen war überfällig
Anläßlich des Zurückziehens des Entwurfs der Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Justizministerin Zypries war gut beraten, ihren horrenden Entwurf zurückzuziehen.
Der gravierendste Einwand gegen den Entwurf ist, dass er einen Behandlungs- oder Ernährungsabbruch aufgrund eines mutmaßlichen Willens ermöglicht. Dabei sollte weder eine entsprechende Patientenverfügung erforderlich, noch der Betreuer an das Wohl des Patienten gebunden sein. Bei Einvernehmen zwischen Betreuer und Arzt sollte auch die Prüfung durch das Vormundschaftsgericht entfallen. Diese Regelung wäre gerade keine Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten gewesen. Sie zielte vielmehr offensichtlich auf den Abbruch lebenserhaltender Versorgung bei der großen Mehrheit der einwilligungsunfähigen Patienten (wie Demenz- oder Wachkomapatienten), die keine Patientenverfügung verfasst haben. Eine solche Regelung bleibt inakzeptabel.
Ein derart sensibles Thema darf nicht einmal ansatzweise mit Koalitionsdisziplin verknüpft sein. Nun bietet sich die Chance, einen verantwortlichen Entwurf aus der Mitte des Parlaments zu formulieren. Dabei muss ein deutlicher Schwerpunkt die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung sein.
