Berlin, 11. März 2005
Wilmut will deutsche Steuergelder für Klon-Experimente verwenden
Paul-Ehrlich-Stiftung bestätigt positive Sicht des Klonens als ausschlaggebend bei Wahl des Preisträgers
Zu neuen Details der für kommenden Montag, 14. März, geplanten Auszeichnung des Klonforschers Ian Wilmut mit dem Paul-Ehrlich-Preis erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Offensichtlich ehrt die Paul Ehrlich-Stiftung Ian Wilmut nicht trotz, sondern wegen seiner Klonexperimente mit menschlichen Embryonen. Mit diesem Affront gegen deutsches Recht und das Parlament sucht die Stiftung die Konfrontation.
Die Pressesprecherin der Paul Ehrlich-Stiftung schreibt in einer mir vorliegenden Email, dass der "Stiftungsrat der Paul Ehrlich-Stiftung bei der Auswahl des Preisträgers sich in Übereinstimmung mit der Satzung an internationalen wissenschaftlichen Standards orientiert hat, die ganz überwiegend das therapeutische Klonen als Bestandteil der künftigen regenerativen Medizin begrüßen."
Damit bestätigt die Pressesprecherin der Paul Ehrlich-Stiftung, dass Wilmut gerade nicht ausschließlich für das Klonen von Tieren geehrt wird, wie die Bundesregierung in Beantwortung meiner schriftlichen Frage (Drucksache 15/4459) noch behauptet hatte. Vielmehr ist jetzt ausdrücklich klargestellt, dass sich der Stiftungsrat bei der Auswahl des Preisträgers an Standards orientiert hat, die das Klonen "begrüßen".
Nach Auskunft des Büros des Stiftungsvorsitzenden gehören dem Stiftungsrat der Unterabteilungsleiter für Biomedizin des Bundesgesundheitsministeriums an sowie der Chef des Robert-Koch-Instituts, der dem Gesundheitsministerium nachgeordneten Behörde, die die Stammzellimporte genehmigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass einer der beiden Herren sich der Preisverleihung an den Klonforscher Wilmut überhaupt, geschweige denn energisch widersetzt hätte.
Im Gegensatz zu den vom Stiftungsrat angelegten Maßstäben, die das Klonen "begrüßen", haben Bundestag, Bundesrat und Vereinte Nationen jedes Klonen als Verstoß gegen die Menschenwürde verurteilt. Klonen ist in Deutschland strafbar.
Die Preisverleihung in der historischen Paulskirche soll offenbar ganz unter dem Vorzeichen der Rechtfertigung der Wilmut'schen Klonexperimente stehen. So kündigt die Pressesprecherin der Stiftung in ihrer Email an: "Professor Fleckenstein wird sich in seiner Laudatio sehr ausführlich mit den ethischen und moraltheologischen Aspekten des therapeutischen Klonens befassen. Insbesondere wird er ausführen, dass sich Professor Wilmut seiner ethischen Verantwortung sehr bewusst ist und sich mit seiner Forschung im Rahmen der Gesetze seines Landes bewegt." Wilmut selbst hat in einem gestern erschienenen ZEIT-Interview angekündigt, er werde in seiner Festvorlesung "darlegen, warum diese Forschung sinnvoll ist."
Anschließend soll Wilmut den Preis und die Summe von 100.000 EURO aus der Hand eines Vertreters des Bundesgesundheitsministeriums erhalten. 42.500 EURO davon sind deutsche Steuergelder, die das Gesundheitsministerium beisteuert. Beides hat mir die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage hin mitgeteilt (Drucksache 15/4459).
In einem vor zwei Tagen veröffentlichten FR-Interview kündigte Wilmut an, er werde "das Preisgeld für meine Forschung verwenden". Damit würden also deutsche Steuergelder direkt das Forschungsklonen menschlicher Embryonen finanzieren.
Die Bundesregierung kann nicht bei den UN gegen das Forschungsklonen stimmen und weniger als eine Woche später den prominentesten Klonforscher derart hochleben lassen, ohne jegliche bioethische Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Bis heute wartet die deutsche Öffentlichkeit vergeblich auf eine klare Aussage der Gesundheitsministerin, dass sie Standards ablehnt, die das Klonen "begrüßen", dass sie Wilmuts Klonforschung weder für "sinnvoll" noch für rechtlich und ethisch vertretbar hält und dass sie die Verwendung deutscher Steuergelder dafür ablehnt.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müsste spätestens jetzt erkennen, was für ein unglaublicher Vorgang die geplante Auszeichnung ist, und auf die Absage der Veranstaltung hinwirken.
