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Berlin, 14. März 2005

Preis an Wilmut ist falsch

Klonexperimente gefährden Frauen als Eizellspenderinnen

Anlässlich der Auszeichnung des Klonforschers Ian Wilmut mit dem Paul-Ehrlich-Preis erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die Einlassungen des Laudators Bernhard Fleckenstein, Mitglied des Stiftungsrats der Paul-Ehrlich-Stiftung, können nicht unwidersprochen bleiben. Fleckenstein behauptet, mit dem Verbot therapeutischen Klonens habe sich die Bundesrepublik international "exponiert und isoliert".

Offenbar ist Fleckenstein entgangen, dass sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen am vergangenen Dienstag unter Berufung auf die Menschenwürde mit großer Mehrheit (89 Ja-Stimmen gegen 34 Nein-Stimmen bei 38 Enthaltungen) für ein Verbot jedes Klonens menschlichen Lebens ausgesprochen hat. Es kann also keine Rede von Isolation Deutschlands sein. Deutschland befindet sich mit seinem Klonverbot in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Völkergemeinschaft. Deutschland hat nicht, wie Fleckenstein kritisiert, eine "wissenschaftsfeindliche Sicht". Vielmehr achtet Deutschland die Menschenwürde.

Nach Angaben der Pressesprecherin der Paul Ehrlich-Stiftung hatte sich der Stiftungsrat bei der Auswahl des Preisträgers an Standards orientiert hat, die das Klonen "begrüßen". Dass nach Fleckensteins Angaben die Entscheidung des Stiftungsrats einstimmig war, gibt Anlass zu weiteren Nachfragen. Sowohl der Unterabteilungsleiter für Biomedizin des Bundesgesundheitsministeriums als auch der Chef des Robert-Koch-Instituts, der für die Durchführung des Stammzellgesetzes verantwortlich ist, gehören dem Stiftungsrat an. Von Gesundheitsministerin Schmidt erwarte ich Klärung, ob beide der Auszeichnung Wilmuts in dem durch die Pressesprecherin der Stiftung und Fleckenstein vermittelten Sinne zugestimmt haben.

Eine Stiftung, die mit Steuergeldern arbeitet, ist nicht als Plattform gegen Stammzellgesetz und Embryonenschutzgesetz geeignet.

Ein mir vorliegenes Schreiben der britischen Embryonenbehörde bestätigt, dass Wilmut Eizellen verwendet, die anlässlich von Sterilisationen gewonnen werden. Hierfür müssen sich die Frauen einer zusätzlichen, nicht für die Sterilisation erforderlichen, risikoreichen Hormonstimulation aussetzen.

Am Donnerstag hat das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, in dem es sich beunruhigt zeigt, dass Frauen in Rumänien gegen Geld Eizellen spenden, die insbesondere nach Großbritannien gesandt werden, während die britische Embryonenbehörde zur öffentlichen Diskussion über Zahlungen an Eizellspenderinnen in Höhe von 1000 Pfund aufgefordert hat.

Weil in England bereits für künstliche Befruchtungen Eizellenmangel herrscht, und weil das Klonen einen enormen zusätzlichen Bedarf schafft, sind Frauen, insbesondere aus armen Ländern, als potentielle Eizellspenderinnen gefährdet.

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