Berlin, 02. Mai 2005
Göttinger Chimärenexperiment stellt Zentrale Stammzellenkommission in Frage
Anlässlich der in der Presse berichteten Göttinger Experimente, bei denen es zur Implantation menschlicher embryonaler Stammzellen in Gehirne von Affen gekommen sein soll, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Für die umstrittenen Experimente mit menschlichen Stammzellen besitzen die Göttinger Forscher offenbar seit 27. Oktober 2003 eine gültige Genehmigung. Dass die "Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung" das Projekt befürwortet und das Robert-Koch-Institut die Erlaubnis anstandslos erteilt hatte, wirft Fragen auf. In diesem ethisch brisanten Forschungsbereich ist ein "Durchwink-Gremium" fehl am Platz.
Kritiker des Stammzellimports hatten von Anfang an die Sorge benannt, dass eine einmal geöffnete Tür sich nicht mehr schließen ließe, sondern im Gegenteil zu immer größerer Ausweitung führen würde.
Bereits vor zwei Jahren hatte der Vorsitzende der "Zentralen Ethikkommission für Stammzellenforschung", Professor Ludwig Siep, Aufsehen erregt mit der Äusserung, dass Embryonen vor der Implantation in den Mutterleib kein staatlicher Schutz zukomme und daher das geltende Embryonenschutzgesetz in Frage zu stellen sei. Auf meine damalige parlamentarische Frage hatte die Bundesregierung geantwortet, alle Mitglieder der Kommission erfüllten die gesetzlichen Voraussetzungen. Professor Siep genieße das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Bezeichnend ist, dass das umstrittene Göttinger Projekt vom Bundesforschungsministerium getragen wird.
Dass die Versuchstiere Tumore entwickelten und die Experimente nicht überlebten, stellt das Konzept der Transplantation von aus embryonalen Stammzellen gewonnen Zellen grundsätzlich in Frage.
Die heute bekannt gewordenen Experimente geben Anlass, die Beurteilungspraxis der "Zentralen Ethikkommission für Stammzellenforschung" zu überprüfen und ihre Mitglieder auszuwechseln. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob das Robert-Koch-Institut die geeignete Genehmigungsbehörde ist.
