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Berlin, 30. Mai 2005

Besorgnis erregender Wildwuchs bei Pränataldiagnostik

Gesetzliche Konsequenzen nötig

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung "Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven der Pränataldiagnostik (PND)" erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:

Die heutige Sachverständigen-Anhörung hat gezeigt, dass im Bereich der Pränataldiagnostik gravierende Fehlentwicklungen eingetreten sind. An erster Stelle stehen Beratungsmängel. So werden Schwangere offensichtlich vor Beginn von Pränataldiagnostik viel zu wenig über Zweck, Tragweite, Aussagefähigkeit und mögliche Konsequenzen beraten. Daten einer heute vorgestellten wissenschaftlichen Studie belegen, dass der Anteil von vor und nach Pränataldiagnostik humangenetisch beratenen Frauen weniger als 20 Prozent beträgt.

Neben einer generellen quantitativen Ausweitung ist besonders beunruhigend, dass mittlerweile zwei Drittel aller über 35-jährigen Schwangeren invasive Pränataldiagnostik in Anspruch nimmt. Mehrere Sachverständige haben betont, dass hier die Beratung vor Eintritt in die Diagnostik fehlt. Zudem scheint die invasive Pränataldiagnostik ein deutlich höheres Risiko für das Leben des ungeborenen Kindes zu bergen, als meist angenommen wird. Dieses Risiko liegt möglicherweise höher als das Risiko einer Behinderung oder Erkrankung des Ungeborenen.

Beim stark angewachsenen Frühscreening muss ein sehr unterschiedliches Qualitätsmanagement Besorgnis erregen. Der Wildwuchs, vor allem bei den von den Frauen als "IGeL" selbst bezahlten Tests, muss unterbunden werden.

Schwangere, das geht auch aus der Anhörung hervor, unterliegen einem starken sozialen Druck zur Durchführung einer Vielzahl von Tests. Dies hat auch zu Folge, dass Menschen mit Behinderungen, wie es ein Sachverständiger ausdrückte, "durch den Fortschritt der PND der Boden der Existenzberechtigung entzogen" wird.

Mit den gegenwärtig auf den Markt kommenden DNA-Chips, die mehrere Tausend genetische Veränderungen schnell und gleichzeitig testen können, wird eine qualifizierte Beratung über die Bedeutung aller möglichen Befunde schließlich unmöglich. Hier bedarf es einer gesetzlichen Begrenzung der Anwendung solcher Tests auf klare diagnostische Fragestellungen, das Screening mit DNA-Chips muss verboten werden.

Auffällige Befunde führen zu Abtreibungen sogar noch zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Der Forderung von Sachverständigen, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, muss nachgekommen werden, indem die Gesetzeslücke geschlossen wird.

Die Anhörung hat dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Es wird eine der vordringlichen Aufgaben des neuen Bundestages sein, Abhilfe zu schaffen. Dazu gehört auch ein Gendiagnostikgesetz, das einige der heute benannten Probleme der Pränantaldiagnostik aufgreift.

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