Berlin, 2. Juni 2005
Papier des "Nationalen Ethikrates" zu Patientenverfügungen ist überflüssig
Anlässlich der heutigen Vorstellung einer Stellungnahme des "Nationalen Etikrates" zu Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:
Die heute vorgelegte Stellungnahme des Ethikrats ist ein Tendenz-Votum, das hinter der mittlerweile geführten Debatte weit zurück bleibt, für niemanden repräsentativ und für eine qualifizierte Diskussion wenig hilfreich ist. Im wesentlichen stellt sich der Ethikrat auf die Seite der Befürworter einer Gesetzgebung, wie sie der zurückgezogene Entwurf von Justizministerin Zypries beabsichtigt hatte und die eine Gruppe von SPD-Abgeordneten wieder aufgreifen will.
Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH will der Ethikrat das tödliche Unterlassen von Maßnahmen wie etwa der künstlichen Ernährung nicht an die Voraussetzungen eines irreversiblen Grundleidens und des tödlichen Verlaufs binden. Damit wäre der Abbruch der Ernährung auch in frühen Stadien eines Wachkomas oder einer Demenzerkrankung zulässig, sogar Schmerzlinderung könnte unterlassen werden.
Nach den Vorstellungen des Ethikrates soll die frühere Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen in einer Patientenverfügung sogar dann verbindlich sein, wenn der Patient in der konkreten Situation Anzeichen von Lebenswillen zeigt. Eine derartige Selbstbindung gesetzlich abzusichern wäre eine Ungeheuerlichkeit.
Pflegende müssten tatenlos zusehen, wie der ihnen anvertraute Patient trotz seiner erkennbaren Zeichen von Lebenswillen langsam stirbt. Dies wäre eine Vergewaltigung des Berufsethos der Pflegeberufe.
Das kurze Papier des Ethikrates ist keine fundierte Zusammenfassung des gegenwärtigen Standes der fachlichen und politischen Debatte. Sie bietet der Forführung der notwendigen Diskussion keine Stütze. Sie ist überflüssig.
Die heutige Stellungnahme gibt erneut Anlass zu der Frage, ob die Steuerzahler diesen Ethikrat, der jährlich 2,15 Millionen Euro verschlingt, tatsächlich braucht, oder ob ein an den Bundestag angebundenes Gremium auf gesetzlicher Grundlage sachgerechter arbeiten könnte.
Hierüber wird der neue Bundestag zu entscheiden haben. Die Neukonstituierung des "Nationalen Ethikrates" mit von Bundeskanzler Gerhard Schröder berufenen Mitgliedern im Juni sollte deshalb von der Tagesordnung genommen werden.
