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Berlin, 14. Juni 2005

Schröders Plädoyer für mehr Embryonenforschung nicht hilfreich

Anlässlich der heutigen Forderungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Embryonenschutz zugunsten der Forschungsfreiheit zu lockern, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:

Was Schröder im Klartext fordert, ist die Verzweckung menschlichen Lebens zur Forschung. Denn um an embryonale Stammzellen zu gelangen, muss der Embryo nach der Befruchtung oder dem Klonen zunächst einige Tage leben und sich entwickeln, bevor er getötet wird. Unzweifelhaft trägt dieser Embryo menschliches Leben. Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz begründen den Schutz des Embryos mit dem Gebot der Menschenwürde.

Schröders Einsatz für freizügige Embryonenforschung ist keine Überraschung, doch seine Linie wird weiterhin keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag finden. In seinen Beschlüssen zum Klonen, zum Stammzellgesetz und zur EU-Förderung der Embryonenforschung hat der Bundestag sich mit fraktionsübergreifenden Mehrheiten für ethisch begründete Grenzen ausgesprochen. Nicht die Menschenwürde ist an neuen Technologien auszurichten.Vielmehr muss sich jede neue Technologie am Maßstab der unveräußerlichen Menschenwürde messen lassen.

Durch eine Aufhebung des Embryonenschutzes würde Schröder auch nicht die Halbierung der Arbeitslosenzahl erreichen. Wo aber tatsächlich Arbeitsplätze entstehen könnten, ist der grüne Bereich, etwa bei Entwicklung und Einsatz der Biotechnologie im Umweltschutz.

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