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Berlin, 21. Juli 2005

Stöckels Wahlkampf mit Wachkoma-Sterbehilfe ist unwürdig

Mit Befremden hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe auf Äusserungen von Rolf Stöckel (SPD) reagiert, die dieser gegenüber der Presse gemacht hatte.

„Stöckel macht einen unwürdigen Wahlkampf auf dem Rücken Schwerkranker und der Pflegeberufe“, sagt Hüppe und weist darauf hin, dass vor Ort in Unna-Königsborn Wachkomapatienten Pflege und Rehabilitation bekommen. „Nachdem Stöckel mit seinen eigenen Parteifreunden wegen Vernachlässigung des Wahlkreises Ärger hat, kommt er nun ausgerechnet mit solch einer Zumutung“.

Stöckel verdrehe den Inhalt des BGH-Beschlusses: „In dem Beschluss des Bundesgerichtshofes geht es gar nicht um Patientenverfügungen, wie Stöckel behauptet“, korrigiert Hüppe, der auch stellvertetender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages ist, die 2004 einen ausführlichen Bericht über Patientenverfügungen veröffentlicht hatte. Stöckel vergesse auch zu erwähnen, dass es in diesem Fall keine schriftliche Patientenverfügung des verstorbenen Patienten gab.

„Wer den Gerichtsbeschluss gelesen hat, weiss, dass es eine Entscheidung über die Kosten des bisherigen Verfahrens ist“, wundert sich der CDU-Abgeordnete und zitiert den BGH: „Gemäß § 91 a ZPO hat der Senat nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden“. Das Wort Patientenverfügung kommt nur in einer Klammerbemerkung vor, wo der Titel des Berichts der Enquete zitiert wird, der Kontext ist aber die strafrechtlichen Grenzen von Sterbehilfe.

Der BGH schreibt zwar in der Bewertung der Chancen des Verfahrens, dass sich das Pflegeheim nicht auf den Heimvertrag berufen kann, um den Patienten gegen den Willen seines Betreuers zu ernähren. Andererseits führt der BGH aus, dass unklar ist, ob sich das Personal dadurch strafbar machen kann, und stellt fest, das Heim und sein Personal könnten nicht zivilrechtlich zu einem Verhalten verurteilt werden, mit dem sie sich dem Risiko strafrechtlicher Folgen aussetzen. Für Hüppe eine weitere unglaubliche Zumutung für Pflegerinnen und Pfleger, „denn wie soll eine 25-jährige Pflegerin entscheiden, ob sie sich gegebenfalls strafbar macht, wenn sogar die Bundesrichter das für unklar halten?“ Stöckels Jubel sei mehr als unangebracht. Makaber sei angesichts des Todes auch, wie der „Humanistische Verband“, dessen Vorstandsmitglied Stöckel ist, den vermeintlichen Erfolg feiert.

Hüppe weist auf Merkwürdigkeiten hin: „Ohnehin schwer zu verstehen ist bei diesem Musterprozess, dass die Kläger darauf bestanden, den Patienten in der Einrichtung zu lassen, obwohl das Heim die sofortige Beendigung des Pflegevertrages angeboten hatte“. Stattdessen sollte durch eine Musterklage das Personal gezwungen werden, gegen seine ethische Überzeugung Hilfe zum Sterben zu leisten.

Für Hüppe steht fest, dass Basisversorgung nicht mit dem Ziel des Todes des Patienten entzogen werden darf: „Notfalls müssen wir das gesetzlich regeln.“

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