Berlin, 05.10.2005
Zu der anstehenden Verabschiedung einer Bioethik-Deklaration der UNESCO erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Bundesregierung darf der voraussichtlich am 10. Oktober auf der UNESCO-Tagesordnung stehenden Bioethik-Deklaration der UNESCO nicht vorbehaltlos zustimmen. Der aktuelle UNESCO-Entwurf zu „Bioethik und Menschenrechten“ gestattet in seinem Artikel 7 fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Die Formulierung, dass solche Forschung einen Nutzen für ähnlich betroffene Menschen erwarten lassen soll, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um rein fremdnützige Forschung handelt, die dem Probanden nicht nützt.
Damit greift die UNESCO eine besonders umstrittene Regelung der Bioethik-Konvention des Europarates von 1997 auf. Die Ablehnung dieser Regelung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bundesrepublik der Bioethik-Konvention des Europarates bis heute nicht beigetreten ist. Fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen durchbricht den Grundsatz, dass medizinische Eingriffe nur zum direkten Nutzen des einwilligungsunfähigen Patienten vorgenommen werden dürfen. Dies ist nicht akzeptabel. Es darf nicht das Missverständnis entstehen, Deutschland trüge dies jetzt mit – im Gegensatz zu seiner Position hinsichtlich der Bioethik-Konvention des Europarates. Auch wenn es sich bei dem UNESCO-Papier nur um eine rechtlich nicht bindende Erklärung handelt, schafft sie dennoch eine Ausgangsbasis für die zukünftige Diskussion und für nationale und internationale Regelungen.
Weil die UNESCO-Deklaration in der kommenden Woche voraussichtlich nicht durch namentliche Abstimmung, sondern durch Akklamation angenommen werden soll, ist die Bundesregierung aufgefordert, die deutsche Position in einer förmlichen Erklärung niederzulegen und sich darin unmissverständlich von fremdnütziger Forschung an Einwilligungsunfähigen zu distanzieren.
