16. November 2005
Hubert Hüppe zur Bioethik im Koalitionsvertrag
Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in der 15. Wahlperiode und CDU- Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärt zu den bioethischen Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD:
Es ist in den Koalitionsverhandlungen gelungen, einen ethisch verantwortbaren bioethischen Kurs zu vereinbaren. Dies ist begrüßenswert. Die neue Koalition wird wissenschaftlichen Fortschritt unter Wahrung ethischer Prinzipien fördern. Klonen und Vernichtung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken werden nicht freigegeben. Vielmehr wird die neue Regierung "zur Entwicklung des Potentials der regenerativen Medizin bei gleichzeitiger Beachtung ethischer Grenzen ... der Förderung adulter Stammzellforschung weiterhin eine besondere Bedeutung beimessen".
Das längst überfällige Gentestgesetz soll dort, wo die Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik besonderen Schutz erfordern, Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürger schützen. Gleichzeitig soll das Gesetz die Qualität der genetischen Diagnostik gewährleisten.
Hinsichtlich von Patientenverfügungen wollen die Koalitionspartner die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortführen. Zu begrüßen ist, dass nicht die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen will, sondern dass Entwürfe aus der Mitte des Parlaments kommen sollen. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass die Tür zur aktiven Sterbehilfe geschlossen bleibt und stattdessen Hospizarbeit und Palliativmedizin ausgebaut werden.
Die unerträgliche Situation der Spätabtreibung lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik hat Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden. Es ist zu hoffen, dass hier eine Verbesserung gefunden wird.
