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Berlin, 2. Dezember 2005

Straffreie Kinder-Euthanasie in Holland - ein warnendes Beispiel

Zur Freigabe der Euthanasie behinderter Neugeborener in den Niederlanden erklärt der Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Budnestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen:

Die Niederlande lassen jetzt die ärztliche Tötung Neugeborener straffrei, wenn sie gemeldet wird und sogenannte Sorgfaltskriterien eingehalten werden. Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim ärztlichen Töten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die abschüssige Bahn von der Tötung auf Verlangen bei schwerer Krankheit über die Tötung bei beginnender Demenz zur Tötung ohne jegliches Verlangen.

Die Ausweitung der Euthanasie teilen die Minister für Justiz und Gesundheit in einem Schreiben vom 29. November dem Parlament mit - eine formale Gesetzesänderung soll es nicht geben. Vielmehr soll eine Kommission eingesetzt weden, die bei Spätabtreibungen und Neugeborenen-Euthanasie dem Staatsanwalt mitteilt, ob die Ärzte Sorgfaltskriterien eingehalten haben, woraufhin der Staatsanwalt entscheiden kann, den Arzt nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Diese Regelung verstößt offenkundig gegen das niederländische Euthanasie-Gesetz, demzufolge niemand ohne sein ausdrückliches Verlangen getötet werden darf. In Holland können zwar schon Zwölfjährige rechtswirksam Sterbehilfe verlangen, allerdings ist die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormunds erforderlich. Ein Neugeborenes jedoch kann einen Todeswunsch gar nicht äussern.

In den Niederlanden wird aber bereits seit Jahren die Tötung ohne Verlangen geduldet: Studien im Auftrag der niederländischen Regierung haben bereits drei Mal, für die Jahre 1990, 1995 und 2001, belegt, dass jährlich fast tausend Patienten ohne ihre Einwilligung getötet werden. Diese Tötungen ohne Verlangen begründeten die befragten Ärzte zu 38 % damit, "die Nächsten konnten es nicht mehr ertragen", so die 1996 publizierte offizielle Studie.

Im Jahr 2001 wurden in Holland 2054 Euthanasiefälle gemeldet (eine der gesetzlichen Voraussetzungen der Straffreiheit), doch die Regierungsstudie lässt im gleichen Zeitraum 4000 bis 5000 Fälle erkennen. Das heisst, jeder zweite Euthanasiefall wird nicht gemeldet.

Dass die gleiche Kommission beim ärztlichen Töten für Spätabtreibung und Neugeborenen-Euthanasie zuständig sein soll, zeigt den inhaltlichen Zusammenhang auf.

In Deutschland verweisen Befürworter des ärztlich assistierten Suizids und der aktiven Sterbehilfe immer wieder auf das Vorbild der Niederlande, das angeblich zeige, dass Ausweitungen und Missbrauch durch eine Freigabe der Euthanasie nicht zu befürchten seien. Das Gegenteil trifft zu. Die Niederlande sind der unübersehbare Beleg dafür, dass ein erstes Abweichen vom Tötungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und unkontrollierbaren Euthanasiepraxis führt. Dies ist ein warnendes Beispiel für die deutsche Diskussion.

Links:
Brief der Minister an das Parlament:
http://minvws.nl/images/levensbeeindiging_tcm10-78033.pdf
sowie:
http://minvws.nl/kamerstukken/ibe/2005/levensbeindiging-bij-pasgeborenen.asp

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