Berlin, 22. Juni 2006
Betreff: Re: CDU-MdB macht nachweislich falsche Aussagen - Kritik an DRZE nicht nachvollziehbar
Von: Hubert Hüppe {mailto:hubert.hueppe@bundestag.de}
Datum: Thu, 22 Jun 2006 21:21:20 +0200
An: Dr. Dirk Lanzerath
CC: honnefelder@t-online.de
Sehr geehrter Herr Dr. Lanzerath,
Herr Hüppe bedauert, dass er aufgrund seiner Terminfülle Ihre Pressemitteilung, die Sie uns am Nachmittag zugesandt hatten, erst jetzt zur Kenntnis nehmen konnte.
Der in Ihrer Pressemitteilung geäußerten Erwartung, diese Pressemitteilung neben den von ihm auf seiner Website publizierten Dokumenten unseres bisherigen Diskurses einzustellen, wird Herr Hüppe gerne entsprechen. Unser Webmaster hat sich freundlicherweise bereit erklärt, dies noch heute nacht zeitnah zu ermöglichen.
Ich bitte Sie, zu überdenken, ob Sie Herrn Hüppe weiterhin vorhalten wollen, er habe behauptet, der von uns angegriffene Satz stamme aus den "Schülermaterialien". Vielmehr hatten wir von Ihnen einen wissenschaftlichen Beleg für eine im uns zugesandten "diskurslernen"-Material "diskurslernen.pdf" aufgestellte Behauptung verlangt, die lautet:
"Zumindest im Tierversuch ist inzwischen der Nachweis erbracht, dass mittels des „Dolly-Verfahrens“ gewonnene Gewebeteile bei Transplantation auf den Spender des Zellkerns keine Abstoßungsreaktion auslösen."
Dass dies wörtlich in dem für die Verwendung durch die Schüler vorgesehenen Material steht, hat Herr Hüppe nicht behauptet, und zudem wäre solch ein Umstand, selbst wenn er zuträfe, für die Validität Ihrer von uns hinterfragten wissenschaftlichen Aussage unerheblich. Denn schließlich ist es ausweislich etwa des für die Schüler gedachten Materials "diskurslernen_material_DG.pdf" (S. 15) und ausweislich der telefonischen Auskunft ihrer Projektkoordinatorin Frau Kolbe ein angestrebtes Lernziel Ihres Projektes, dass die Schüler den über „therapeutisches Klonen“ erzeugten Zellen die vermutete/erwartete Immunverträglichkeit zuordnen.
Wir haben im Verlauf unseres weiteren Diskurses die Aussagekraft der von Ihnen als Beleg genannten Publikationen von Barberi et al sowie von Rideout et al. diskutiert.
In diesem Zusammenhang wird Sie möglicherweise interessieren, dass der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme zum Klonen ebenfalls die von Ihnen zitierten Studien in Anspruch genommen hatte.
Im Abschnitt „4.2. Klonen für biomedizinische Forschungszwecke“ (Seite 24/25) dieser Stellungnahme des Nationalen Ethikrates heisst es:
„Das gesamte Verfahren ist in Tierexperimenten bisher nur in Einzelfällen durchgeführt worden: Es wurden blutbildende Stammzellen und dopaminbildende Nervenzellen hergestellt und in jene Mäuse transplantiert, von denen die Spenderzellkerne stammten (27).“
Die Fußnote 27 lautet:
„27 Rideout et al. (2002): Die behandelten Mäuse, die aufgrund einer genetischen Störung keine Immunantwort entwickeln konnten, bildeten drei bis vier Wochen nach Transplantation der blutbildenden Stammzellen Zellen der Immunabwehr und Antikörper. Die Stammzellen waren außerhalb des Körpers der Mäuse genetisch verändert worden, um den Immundefekt zu heilen. Barberi et al. (2003): Die Transplantation der dopaminergen Nervenzellen in Mäuse mit einer Parkinsonähnlichen Erkrankung führte zu einem Rückgang der Symptome.“
Heute hat Herr Hüppe eine Antwort der Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates, Frau Weber-Hassemer, auf seine Schreiben vom 31. Mai und vom 7. Juni 2006 erhalten, in denen er die diesen Publikationen durch den Nationalen Ethikrat zugewiesene Aussagekraft in Frage gestellt hatte.
Frau Weber-Hassemer räumt in ihrem Schreiben den "Darstellungmangel" ein und führt u.a. aus:
"Ihre Anmerkungen ... haben mich veranlasst, den Leiter der damaligen Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Jens Reich zu bitten, die einzelnen Forschungsergebnisse nochmals zu überprüfen. Er hat sich dazu wie folgt geäußert:
... Im angesprochenen Satz wurden zwei Publikationen zusammengefasst, die man hätte getrennt darstellen sollen, um deutlich zwischen Tierexperimenten zur Herstellung von geklonten Stammzellen einerseits und den verschiedenen Ansätzen zur embryonalen Stammzelltherapie andererseits zu unterscheiden. Barberi et al. können nur für erste Hinweise auf embryonale Stammzelltherapie, aber nicht mit isogenen geklonten Zellen, herangezogen werden. Die Versuche von Rideout et al. sind komplexer, als es in einem kurzen Satz darstellbar ist. Sie wurden von Jänisch und anderen als Beispiel für die Machbarkeit von therapeutischem Klonen beschrieben; diese Interpretation ist jedoch in der Fachwelt umstritten."
Herr Hüppe ersucht Sie, im Lichte dieser neuen Einordnung der Studien von Barberi et al. und Rideout et al. durch den Nationalen Ethikrat Ihr Beharren darauf, diese böten Ihrer ursprünglich von uns hinterfragten Behauptung eine Stütze, zu überdenken.
Sollten Sie sich der Auffassung des Nationalen Ethikrates anschließen können, wäre Herr Hüppe Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Ergebnis unseres Diskurses öffentlich wie auch den bisherigen Teilnehmern Ihres Projektes mitteilen wollten.
Herr Hüppe bittet Sie angesichts der fortgeschrittenen Stunde um Verständnis, dass er auf Ihre heutige Pressemitteilung erst im Verlauf des morgigen Freitags, 23. Juni, mit einer eigenen Presseerklärung reagieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
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Tel. 0 30 - 22 77 75 89
Fax 0 30 - 22 77 67 08
email: hubert.hueppe@bundestag.de
Internet: www.huberthueppe.de
