Berlin, 10. November 2006
DFG-Forderungen zu Embryonalen Stammzellen sind Angriff auf das Menschenrecht auf Leben
Zum heute vorgestellten Forderungskatalog der DFG erklärt Hubert Hüppe MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Die von der DFG geforderte Aufhebung der Stichtagsregelung würde das Stammzellgesetz im Kern ausser Kraft setzen. Zweck des Gesetzes ist, zu verhindern, dass von Deutschland aus die Tötung menschlicher Embryonen zur Stammzellgewinnung veranlasst wird.
Die Forderung ist zudem Bestandteil einer durchsichtigen, gegen den Embryonenschutz an sich gerichteten Salamitaktik Die DFG behält sich vor, auch die Tötung menschlicher Embryonen zur Stammzellgewinnung innerhalb Deutschlands zu fordern. Denn nur nur "bei derzeitigem Erkenntnsistand" erklärt die DFG dies als "keine zwingende Notwendigkeit" und "kein prioritäres Anliegen".
Sogar die Ablehnung des sogenannten "therapeutischen Klonens" - eines im Tierversuch nie therapeutisch erfolgreich nachgewiesenen Verfahrens - gilt für die DFG nur noch unter dem Vorbehalt der Klärung "grundlegender zellbiologischer Prozesse", "zunächst" sollten "alternative Methoden weiter erforscht werden".
Die DFG-Forderung, deutschen Forschern künftig zu erlauben, sich von deutschem Boden aus an in Deutschland verbotener ES-Forschung im Ausland zu beteiligen, ist abzulehnen. Dies widerspricht dem zentralen Zweck des Stammzellgesetzes und würde zudem zwangsläufig den Embryonenschutz insgesamt untergraben. Denn schließlich wäre kaum noch zu begründen, dass sich Deutsche an Auslandstaten beteiligen dürfen, während diese Handlungen im Inland aber strafbar bleiben.
Während patienteneigene adulte Stammzellen (AS) - wie die DFG in der Stellungnahme auch einräumt - heute bereits therapeutisch relevant sind, sind Therapieziele mit embryonalen Stammzellen (ES) rein hypothetisch. Dass sich AS nicht in so viele unterschiedliche Gewebtypen ausdifferenzieren können, ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil für Patienten. Denn das Differenzierungs-Potenzial von ES birgt das Risiko unbeherrschbarer Tumorbildung.
Das von der DFG attackierte Stammzellgesetz ist ein "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes", nicht der Forschungsfreiheit zu Lasten des Lebensschutzes. Diese Grundsatzentscheidung auf der Grundlage der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes hat der Bundestag nach intensiver Debatte getroffen.
Die DFG setzt damit die Verfolgung eines Partikularinteresses am Abbau des Lebensschutzes fort, das sie bereits 1996 in einer Streitschrift formuliert hatte: Das "Zurücktreten zum Bespiel des Grundrechts auf Leben ... gegenüber dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit" könne "letztlich zu deren eigenem Schutz ...geboten sein". Dies ist ein ungeheurlicher Gedanke, der aus guten Gründen und historischer Erfahrung mit unserer Rechtslage unvereinbar ist.
