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Berlin, 10. November 2006

Keine Aufweichung von Stammzellgesetz und Embryonenschutz

Anlässlich von Forderungen, Verbote des Stammzellgesetz zurückzunehmen, erklärt Hubert Hüppe MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Der Vorstoß der forschungspolitischen Sprecherin der CDU/CSU, die Verbote des Stammzellgesetzes zu lockern, widerspricht den Grundsätzen der Union und der von der Menschenwürde getragenen Konzeption des Stammzellgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes.

Die Forschung an importierten menschlichen embryonalen Stammzellen, die durch Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden, unterliegt in Deutschland den Beschränkungen des Stammzellgesetzes. Zweck des Gesetzes ist, zu verhindern, dass von Deutschland aus die Tötung menschlicher Embryonen zur Stammzellgewinnung veranlasst wird. Weil die Tötung menschlicher Embryonen mit der Menschenwürde unvereinbar ist, gilt ein grundsätzliches Importverbot. Wenn vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland embryonale Stammzellen gewonnen wurden, ist die Tötung dieser Embryonen nicht mehr rückholbar. Der Import solcher Stammzellen kann ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.

Ilse Aigners Forderung, deutschen Forschern künftig zu erlauben, sich von deutschem Boden aus an embryonaler Stammzellforschung im Ausland zu beteiligen, die in Deutschland strafbar wäre, ist abzulehnen. Dies widerspricht dem zentralen Zweck des Stammzellgesetzes und würde zudem zwangsläufig den Embryonenschutz insgesamt untergraben. Denn schließlich wäre kaum noch zu begründen, dass sich Deutsche an Auslandstaten beteiligen dürfen, während diese Handlungen im Inland aber strafbar bleiben.

Der Bundestag hat zur Stammzellforschung mehrere intensive Debatten geführt, unter anderem auf der Grundlage eines Berichts der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". Nicht zuletzt haben zwei Drittel der CDU/CSU-Fraktion eine Position unterstützt, die jeden Stammzellimport ablehnt. Mit dem Stammzellgesetz hat der Bundestag die jetzt wieder von Aigner aufgeworfenen Fragen entschieden.

Vor dem Hintergrund der aktuell in CDU und CSU geführten Grundwertediskussion, in der christliches Menschenbild, unteilbare Menschenwürde und Lebensschutz entscheidende Maßstäbe sind, befremdet Aigners Vorstoß. Gerade angesichts der Großen Koalition ist das Infragestellen eines Markenzeichens der Union beim Embryonenschutz unverständlich.

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