Berlin, 01. Dezember 2006
Adulte Stammzellen therapeutisch im Einsatz
Keine Auflösung des Stammzellgesetzes
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der "Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin" zur Stammzellforschung erklärt Hubert Hüppe MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Menschliche embryonale Stammzellen stammen von getöteten menschlichen Embryonen. Diese Tötung ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Zweck des Stammzellgesetzes ist, zu verhindern, dass Stammzellgewinung von Deutschland aus veranlasst wird. Die Abschaffung der Stichtagsregelung würde das Gesetz im Kern ausser Kraft setzen.
Die Verschiebung des gesetzlichen Stichtages mit dem Argument, dass deutsche Forscher Zugang zu neuen Stammzellen brauchen, würde einer Auflösung des Gesetzes Vorschub leisten. Denn auch in Zukunft würde das gleiche Argument für jede weitere Verschiebung herangezogen.
Die Bundeskanzlerin hat keineswegs die Freigabe der Stammzellforschung vorgeschlagen. Sie hat vielmehr Kritiker des Gesetzes aufgefordert, diskutable Alternativen einzubringen. In der Stammzelldebatte 2002 haben zwei Drittel der CDU/CSU-Fraktion eine Position unterstützt, die jeden Stammzellimport ablehnt. Es wird in der CDU/CSU keine Mehrheit für die Freigabe geben.
Es gibt keine klinische Studie mit embryonalen Stammzellen am Menschen. Gerade hat der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie BPI, Dr. Bernd Wegener, erklärt, dass an embryonale Stammzellen praktisch keine therapeutischen Erwartungen geknüpft werden können, und verdeutlicht, dass sie aus Sicht der pharmazeutischen Industrie nicht relevant sind. Dagegen kommen die wesentlichen Asnätze für neue Therapien, so der BPI-Vorsitzende und Chef eines Biotechnologie-Unternehmens, aus dem Bereich der adulten Stammzellen, die für die Arzneimittelindustrie tatsächlich bedeutsam sind. Wir wissen z.B., dass es heute etablierte Therapien mit adulten Stammzellen des Knochenmarks oder aus Nabelschnurblut gibt.
Das auch immer wieder angesprochene "therapeutische Klonen" zur Gewinnung von immunverträglichen embryonalen Stammzellen ist eine reine Hypothese, die in keiner Tierstudie bewiesen wurde. Im Gegenteil: die einzige veröffentlichte Tierstudie des gesamten Verfahrens belegt Immunabstoßung der transplantierten Zellen durch den Zellkernspender.
Wissenschaftliche Forschung und medizinischer Fortschritt sind zu bejahen und zu fördern. Die Freiheit der Forschung findet allerdings ihre absolute Grenze in der Unantastbarkeit der Menschenwürde.
