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Berlin, 06. Dezember 2006

Stammzell-Entscheidung des Patentgerichts stärkt Schutz menschlicher Embryonen und Stammzellgesetz

Anlässlich der teilweisen Nichtigkeitserklärung eines Stamzell-Patents erklärt Hubert Hüppe MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts zum Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle ist zu begrüßen.

Ein Verfahren, für das menschliche Embryonen getötet und ggf. für diesen Zweck geklont werden müssen, darf nicht durch ein Patent belohnt werden. Das Patentgericht hat ein solches Verfahren als "unmoralisch" bezeichnet und geurteilt, dafür dürfe es keinen wirtschaftlichen Anreiz geben.

Das Patentgericht hat mit seiner Entscheidung eine wichtige Wegmarke gesetzt, die den ethischen Kern des Stamzellgesetzes stützt.

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