Berlin, 09. Mai 2007
Keine neuen Gründe für Änderung des Stammzellgesetzes
Anlässlich der heutigen Anhörung zur Stammzellforschung erklärt der Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Selbst auf Seiten der Wissenschaftler, die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen befürworten, gibt es nur gedämpfte Hoffnung darauf, dass dies in absehbarer Zeit zu Zellersatz-Therapien führen wird.
Embryonale Stammzellen, zu deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden müssen, bergen ein besonders großes Tumorrisiko, das in Tierversuchen zu verheerenden Misserfolgen geführt hat. Es ist auch nicht geklärt, wie zuverlässig und stabil sich embryonale Stammzellen in gewünschtes Gewebe umwandeln lassen. Insofern ist verständlich, dass es weltweit mit menschlichen embryonalen Stammzellen bisher keine einzige klinische Studie an Menschen gibt.
Allerdings wurde deutlich, dass es Alternativen zu den wegen der Gewinnung aus Embryonen umstrittenen embryonalen Stammzellen gibt, die sowohl für Grundlagenforschung wie auch für potentielle Therapien in Frage kommen. Die ethisch unproblematischen adulten Stammzellen werden seit vier Jahrzehnten in der Therapie eingesetzt. Zusätzlich werden sie in zahlreichen klinischen Studien erprobt. Dabei werden sowohl adulte Stammzellen transplantiert als auch die patieneneigenen, im Körper vorhanden Stammzellen medikamentös stimuliert. Auch Stammzellen aus Nabelschnurblut werden seit einigen Jahren therapeutisch und in Studien eingesetzt.
Als besonders interessante und ethisch unproblematische Alternative zu embryonalen Stammzellen wurde die im letzten Sommer erschienene Arbeit von Yamanaka vorgestellt, dem es gelungen war, aus normalen Körperzellen durch Zugabe von vier Faktoren pluripotente „Stammzellen“ zu gewinnen. Kritisiert wurde allerdings, dass die DFG diese bahnbrechende Arbeit in ihrer neuen Stellungnahme gar nicht erwähnt.
Das Stammzellgesetz muss nicht geändert werden, da es ethisch unproblematische Forschungsalternativen gibt und therapeutische Anwendungen embryonaler Stammzellen sehr unwahrscheinlich sind.
