Berlin, 09. März 2009
Taupitz-Debatte:
Ärztliche Beihilfe zum Selbstmord ist unethisch
Anlässlich der öffentlichen Äusserung des Ethikratsmitgliedes Taupitz zum ärztlich assistierten Suizid erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Statt des von Herrn Taupitz vertetenen Utilitarismus müssen wir ein strafrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbehilife ernsthaft diskutieren. In Österreich etwa besteht ein solches Verbot für einen eigenen Tatbestand, die "Mitwirkung am Selbstmord".
Bereits in der Vergangenheit hatte von der SPD für den Ethikrat nominierte Taupitz extreme utilitaristische Positionen vertreten, so bei der fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten oder menschlichen Embryonen.
Die Tötung von Patienten ist unärtzlich, sie kann keine Kassenleistung werden. Unverändert gilt die Warnung des berühmten Arztes Christoph Wilhelm Hufeland: Töteten die Ärzte, so würden sie "die gefährlichste Menschenklasse im Staate".
Gerade für den Arzt verbietet sich die von Taupitz befürwortete Suizidbeihilfe. Das ärztliche Standesrecht erklärt sie für unethisch, was auch Taupitz weiß. Dass Taupitz jedoch sagt, über dieses ethische Verbot könne sich jeder Arzt problemlos hinwegsetzen, ist skandalös gerade für ein Mitglied des Ethikrats.
