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Berlin, den 24. April 2004

Hüppe: Gesetz besser als "rechtsfreier Raum"

Heimischer CDU-MdB sprach sich als Bioethikexperte im Bundestag für neues Gendiagnostikgesetz aus

Berlin/Unna. Als letzter Redner der gestrigen Debatte in Berlin hat der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe mit dazu beigetragen, dass das so genannte Gendiagnostikgesetz in zweiter Lesung das Bundesparlament passiert hat. Der Bioethik-Experte der Unionsfraktion unterstützte den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der zwar einen Kompromiss darstelle, aber dennoch besser sei als der gegenwärtige Zustand im Bereich der Gendiagnostik und schon von daher ein gutes Gesetz bringe.

Für die CDU/CSU sei eine der wichtigsten Punkte des neues Gesetzes, dass den Gentests eine qualifizierte Beratung vorausgehen müsse. Hüppe trat zudem dem oftmals entstehenden Eindruck entgegen, vorgeburtliche Untersuchungen seien eine Verpflichtung. In jedem Fall seien umfangreiche fachliche Beratungen eine Voraussetzung.

Beifall vor allem aus Reihen der Koalition erhielt Hubert Hüppe für seine Feststellung, dass vorgeburtliche Untersuchungen ausschließlich zu medizinischen Zwecken durchgeführt werden dürfen.

Dies geht, wie Hüppe am Rande der Debatte betonte, vor allem auf einen Antrag zurück, der über den CDU-Kreisverband an den Bundesparteitag gestellt und letztendlich in die Gesetzesvorlage eingeflossen ist. Darin war gefordert worden, dass bei vorgeburtlichen Untersuchungen nicht nach Krankheiten geforscht werden darf, die – wenn überhaupt – erst im fortgeschrittenen Lebensalter auftreten können. Das neue Gesetz ermögliche, so schloss Hüppe seine gestrige Bundestagsrede, gute Dinge und schränke schlechte ein.

In der Abstimmung votierten CDU/CSU und SPD geschlossen für den Gesetzentwurf, die Grünen lehnten ihn ab, FDP und Linke enthielten sich der Stimme.

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